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Gast

Modernisierungsankündigung und Herstellung Kabelanschluss

Mein Vermieter hat mir heute geschrieben,dass er sich auf §544,Absatz 2 des BGB berufend er durch den Kabelanschluss modernisieren will......er schreibt ferner: "Mit Wirksamkeit des sogenannten Gemeinschaftsvertrages werden alle gegenwärtigen Einzelnutzungsverträge (TV-Grundversorgung) von der Vodafone Kabel Deutschland" aufgekündigt.Dann teilen sie mir noch mit dass ein Technikunternehmen im Auftrag der Vodafone Kabel Deutschland Kontakt mit mir aufnehmen wird,um die entsprechenden Installationsmassnahmen durchzuführen.Unter der Tel.-Nr. 0800 5242447 könne ich Fragen stellen.
Auch schreibt mein Vermieter: Vor diesem Hintergrund werden die Betriebskosten hirfür künftig 13,56 Euro /Monat betragen.Diese werden künftig mit der Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
Voraussichtlich wird das neue Netz Anfang 2019 montiert werden.,teilt mir mein Vermieter mit Bei Rückfragen soll ich den Berater von Vodafone Kabel Deutschland ,einen Herrn Christian Siebke unter seiner Mobilfunk-Nr. 0173-7929382 anrufen.

Das gesamte Schreiben wirkt für mich wie so eine Art Werbeschreiben.......in den höchsten Tönen werden die Vorteile dieser Massnahme/Vorhaben angepriesen.

Derzeit habe ich noch meinen uralten Vertrag von Versatel,der nun schon seit etlichen Jahren von Vodafone zu denselben Bedingungen weitergefürt wird.
Ich will eigentlich nur,dass alles beim Alten bleibt uund ich nicht noch mehr zahlen muss.Ich empfange Digitalfernsehen über eine Dachantenne,für die seit dem 1.12.1989 monatlich bezahlen muss.Ich meine es sind 6,90 Euro/Monat. Für Internet und Telefon bezahle ich 19,90 Euro im Monat. Dazu bezahle ich noch die GEZ-Gebühren.

Wie ist die Rechtslage.......muss ich den teuren Kabelanschluss bezahlen,oder soll ich über den Tisch gezogen werden.....Zur Not kann ich ja bei Vodafone kündigen und z.B. zur Telekomm wechsen,oder zu einem Anderen Anbieter.......Muss ich dann trotzdem die angedrohten zukünftigen 13,56 Euro/Monat bezahlen ?
Frage Nummer 3000110484

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