['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Müssen Unterhaltspflichtige zusätzlich zum vom Bafög Amt errechnetem Unterhaltsbetrag das Kindergeld an den Studierenden zahlen? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Müssen Unterhaltspflichtige zusätzlich zum vom Bafög Amt errechnetem Unterhaltsbetrag das Kindergeld an den Studierenden zahlen?

Mein Sohn studiert . Ich, Kindergeldberechtigte, bin geschieden. Muss ich das gesamte Kindergeld zusätzlich zum Unterhaltsbetrag (279,- €) an meinen Sohn zahlen oder kann ich es behalten, da der Unterhaltsbetrag das Kindergeld übersteigt? Oder steht jedem Elternteil das hälftige Kindergeld zu? Wobei ich erwähnen muss, dass mein Ex-Mann derzeit keinen Unterhalt an meinen Sohn zahlen muss, da er selbst noch einen minderjährigen Sohn
Frage Nummer 43834

Antworten (2)
bifu70
Verquere Logik! Erst mal hat dein Sohn, solange es das Erststudium ist und er sich nicht grob jenseits der üblichen Studiendauer bewegt, trotz seiner Volljährigkeit weiterhin Anspruch auf Unterhalt durch dich und seinen Vater. Was logisch ist, wie soll er sich sonst finanzieren. Das BAFÖG-Amt greift ihm dann unter die Arme, wenn eure Mittel allein nicht ausreichen. Der errechnete BAFÖG-Betrag in seinem Bescheid ist also der Betrag, um den sein Unterhaltsanspruch gegen euch gemindert werden kann.
bifu70
Wenn dein Sohn alleine wohnt, gelten aktuell 670 Euro plus Krankenversicherung plus Studiengebühren als angemessen. Wenn das Amt also 279 Euro davon (!) übernimmt, müsst ihr als Eltern nur noch die Differenz von 391 plus Krankenversicherung plus Studiengebühren selbst aufbringen. Damit dürfte geklärt sein, wohin das Kindergeld fließt. (Anders sieht es nur als, wenn Sohnemann noch bei dir wohnt, dann berechnet sich dein Anspruch gegen euch etwas anders.) Nachzulesen hier, gegen Ende findet sich auch explizit noch ein Satz zum Kindergeld.