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Gast

Muss der Vermieter über Asbest informieren vor Einzug?

Ich bin 2014 in eine Wohnung eingezogen, wurde aber erst 2018 von der Hausverwaltung informiert, dass in den Wohnungen Asbestplatten verbaut wurden. ( Dem Vermieter war dies schon bereits vor meinem Einzug bekannt)
Hätte der Vermieter nicht eigentlich die Pflicht gehabt, mich beim Einzug im Vorfeld darüber zu informieren, und wenn ja welche Schadensansprüche habe ich?
Frage Nummer 3000106340

Antworten (17)
Schrat
Da sie von Schadensansprüchen schreiben, welcher Schaden ist denn bei Ihnen entstanden?
dschinn
Vermutlich hat sich eine der Asbestplatten von der Decke gelöst und ist direkt auf den Kopf gefallen?
Musca
"Der BGH führte aus, dass früher in der Bauindustrie gebräuchliche Baustoffe einen offenbarungspflichtigen Baumangel darstellen, wenn sie sich im Nachhinein als gesundheitsschädlich herausstellen. Auf jeden Fall gelte dies, wenn diese Stoffe schon in geringen Mengen karzinogen wirken und die ernsthaft begründete Gefahr bestehe, dass diese Stoffe bei der üblichen Nutzung, Umgestaltung oder Sanierung eines Objekts in die Umwelt austreten. Damit werde die Nutzbarkeit des Objekts erheblich eingeschränkt, da übliche Umgestaltungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen nicht ohne Schädigung der Gesundheit erfolgen könnten. " Zitat Ende.
Von daher möchte ich meinen Vorrednern entschieden widersprechen. Natürlich birgt gebundener Asbest erstmal keine Gesundheitsgefahr, aber bei unwissentlicher Bearbeitung, Bohren , Schleifen etc. sehr wohl. Eine Aufklärungspflicht ist daher unumgänglich.
Lempel
Na, da ist er ja wieder, Musca, der Treppenwitz, und schreibt über etwas, von dem er keine Ahnung hat.

Ob du nun deinen »Vorrednern entschieden widersprechen« möchtest, oder die Linde rauscht. Niemand glaubt dir noch ein Wort nach dem katastrophalen Reinfall mit der Treppenhöhe und deiner Berufsblindheit.

Nun beantworte die Frage doch mal aus deinen blinden Augen, welche Schadensersatzansprüche hat der Gast denn?
Cheru
Ich fürchte, dieser Schuss geht nach hinten los.
Cheru
rayer, mir geht es gar nicht um die Zeichensetzung an sich.

Ich sehe nur am Horizont die dunklen Wolken einer unnötigen Diskussion aufziehen. Dabei wird es nicht um Wissensvermittlung gehen, sondern primär darum, wer denn nun recht hat.

Wir sollten an dieser Stelle besser aufhören, denn der Boden wirkt nicht wirklich stabil.
umjo
Zum ersten Teil der Gastfrage: m.E. hätte er eine Informationspflicht gehabt.
Wie Musca bereits schrieb, entsteht bei unwissentlicher Bearbeitung der Asbestplatten durch Bohren, Schleifen, o.ä. eine konkrete Gesundheitsgefahr.

Wenn also in einem für den Mieter zugänglichen Bereich (Boden, Decke, Wände des Mietobjekts) Asbest verarbeitet ist (und nur dann), besteht -insbesondere bei handwerklichen Eingriffen, ob genehmigt oder nicht- die konkrete Gefahr der Freisetzung von Asbestfasern, und damit eine Gesundheitsgefahr für den Mieter.

Konkrete Schadenersatzansprüche ergeben sich allerdings erst dann, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund der Freisetzung von Asbest nachweisbar (!) eingetreten ist.
Insoweit hatte aber bereits ing739 Stellung bezogen.

Und, lieber Gast: Ignoriere doch bitte einfach die Antwort des Users 'Lempel'.

Der vergnügt sich nämlich vorzugsweise an der Verunglimpfung anderer User hier, wurde mit diversen anderen Nicks bereits mehrfach gelöscht, und hat im konkreten Fall ja auch nicht ernsthaft zur Beantwortung Deiner Frage beigetragen.
Musca
Das Nachweisen von Schadstoffen und deren Wirkung auf die Gesundheit ist extrem schwierig. Es hat z.B. sehr lange gedauert, bist man Holzschutzmittel als Ursache für viele unterschiedliche Krankheiten ausgemacht hat. Lindan und PCB erzeugten völlig unterschiedliche Beschwerden, je nach körperlicher Konstitution. Asbest kommt in der Natur auch vor, feindosiert. Wir sollten mittlerweile in der Lage sein, mit Schadstoffen verantwortungsvoll umzugehen.
Lempel
Und wenn du gleich aufwachst, hier etwas über mich, da du ja so ein großes Interesse an mir hast, und uns so elegant von den Schadensersatzansprüchen, von denen du keine Ahnung hast, in das Wasser der deutschen Orthographie, von der du ebenfalls keinen Schimmer hast, gezogen hast.

Die deutsche Sprache ist eines meiner Hobbys. Sie war einmal ein Teil meines Berufes. Hier die Qualifikationen: Gehilfenbrief Schriftsetzer, Gautschbrief Schriftsetzer, Meisterbrief Schriftsetzer, Germanistik Studium (BA) University of Sydney.

Ich freue mich über jeden Beitrag, der meine Rechtschreibung berichtigt. Und dann bedanke ich mich. In all den Jahren, in denen ich hier lese und schreibe, war es einmal der Fall. Ich wurde darauf hingewiesen, dass der Begriff »Euro« und »Euros« zwei verschiedene Pluralformen hat. Ob ich das nun bescheuert finde, oder nicht, ist egal. Ich weiß ja auch bis heute nicht, weshalb die Tür weiblich ist und der Tisch männlich.

Und da du annimmst, dein Englisch sei besser als meins, ja, das mag angehen. Ich kenne dich nicht und deine englischen Sprachkenntnisse.
In Deutsch hast du dich allerdings disqualifiziert.

Meine Qualifikationen in der englischen Sprache sind u.a. CELTA (Cambridge University) was mich als Teacher of ESL (English as a Second Language) qualifiziert.
Ich unterrichte meistens Immigranten in unserem Land Australien.

Meine Frau (Teacher Librarian) und ich sind aber ebenfalls an dem Aufbau einer internationalen Schule in Vietnam beteiligt. Es ist eine private Schule mit einer winzigen Bibliothek die nach dem Prinzip der Library of Congress aufgebaut ist.

Meine Frau wohnt dort temporär und ich fliege nur hin, wenn sie mich braucht. Ich habe meine eigenen Studenten, und mir gefällt das Leben in Vietnam überhaupt nicht. Ich stehe politisch sehr rechts, und Vietnam ist kommunistisch regiert. Das passt nicht. Meine Frau ist da viel lockerer.

Wir werden das wohl noch ein Jahr lang machen.
Zurzeit hat sie Urlaub bei mir.
Cheru
Und ich sagte noch ...
Lempel
[Zitat] … »Ich fürchte, dieser Schuss geht nach hinten los.«

Du hast die Fehler gesehen, die rayer machte um mich zu verschlechtern.
Nun steht er da, mit heruntergelassener Hose.
StechusKaktus
Bis zur letzten Reform der Kommaregeln war ich ziemlich sattelfest und hätte hier wohl hilfreich eingreifen können.
Manchmal bezweifle ich, ob heute noch irgend jemand die Kommaregeln richtig anwenden kann.
Ein Streit darüber dürfte sich daher kaum lohnen.
Cheru
Als Stichworte könnten "Apposition" und "Nebensatz" in Frage kommen.
Musca
schon lustig, von Asbest bis zu Kommaregeln. Ein breites Spektrum.
Lempel
rayer,
mir ist egal, was du mit deiner beschränkten Bildung annimmst.
Cheru und ich haben recht. Du machst dich weiterhin zum Dämlack.
Lempel
rayer,
du weißt nicht, wie man richtig argumentiert. Das erwartet auch niemand, denn du bist nur ein billiger Pöbler.

Hier ein Hinweis:
Ich habe einen Satz geschrieben, und der ist richtig, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Du bezweifelst die Richtigkeit, daher musst du die Unrichtigkeit beweisen.
Nun beweis man schön.
Du nützt mir nichts, da du keine Ahnung hast. Daher schmeiße ich dich auf den Müll.
graun7
Berliner Landgericht: Degewo hätte Mieter schon 1993 über Asbestgefahr informieren sollen

https://www.asbest-berlin.de/2019/11/23/berliner-landgericht-degewo-haette-mieter-schon-1993-ueber-asbestgefahr-informieren-sollen/

2012 habe ich eine Degewo-Mietwohnung komplett renoviert. Der Vermieter (Degewo) wusste, dass Asbest verbaut wurde.

Man hat mir eine Vereinbarung über bauliche Veränderungen vor der Renovierung aufgetischt. Kein Wort über Asbest. Die brüchigen, asbesthaltigen Bodenplatten (Flexfloor-Platten) habe ich selber entfernt und mit meinem PKW entsorgt. Der asbesthaltige Bodenkleber wurde von einem Freund heraus gefräst. Ohne jegliche Schutzmaßnahmen. Asbestfasern in der ganzen Wohnung. Die Renovierung habe ich hier dokumentiert: https://www.asbest-berlin.de/graun7/

Die Frage sollte sich überhaupt nicht stellen, natürlich MUSS der Vermieter informieren. Auch wenn er gesetzlich dazu nicht verpflichtet ist. Das versteht sich doch von selbst.