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lorelai34

Muss ich das Streichen der Fensterrahmen (innen) bezahlen oder mein Vermieter?

Frage Nummer 4725

Antworten (3)
Yash
MAchs halt selber mit nem Liter Farbe und nem Pinsel.

ansonsten gehört das zu den Schönheitsreparaturen und muss wohl von dir gemacht werden.
Th_W
So weit ich weiß, ist es immer zulässig, das selbst zu machen oder zu beauftragen. Außerdem kann der Vermieter meiner Einschätzung nach eine Renovierung nur beim Auszug verlangen. Ob Du diese dann überhaupt durchführen mußt, hängt auch von den Formulierungen im Mietvertag ab. Ich würde Dir empfehlen, Dich beim Mieterverein beraten zu lassen!
Odysseus123
Wenn es nicht im Mietvertrag ausgeschlossen ist, musst du es bei Auszug machen, wenn du 5 Jahre in der Wohnung gewohnt hast. Es muss "fachgerecht" gemacht werden, d.h. leicht anschleifen und dann streichen. Du musst es nicht von einer Malerfirmal machen lassen, aber das Ergebnis muss sauber sein. Will heißen: Wenn du das noch nie gemacht hast und dein Vermieter pingelig ist, würde ich das nicht selber machen, weil du sonst eventuell trotzdem einen Maler beauftragen musst.