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Gast

Muss ich der Unterhaltsvorschusskasse meine Bewerbungen nachweisen?

Hi, ich habe von der Unterhaltsausfallkasse eine Aufforderung bekommen meine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dies ist soweit auch korrekt. Nur gehe ich davon aus, daß ich lediglich dem Jobcenter gegenüber verpflichtet bin Nachweise über meine Arbeitsbemühungen vorzulegen. Kann das jemand so bestätigen? Nun bekomme ich zur Zeit Hartz IV; beabsichtige mich jedoch in Kürze selbständig zu machen...
Ich würde mich über sachdienliche Hinweise von Euch freuen. Danke.
Frage Nummer 94191

Antworten (1)
elfigy
Wenn du diese Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder hast, bist du verpflichtet, jede Arbeit, auch zusätzliche Arbeit, die über die normale Arbeitszeit hinausgeht, anzunehmen. In diesem Fall kann ich mir schon vorstellen, dass du beweisen musst, dass du dich um Arbeit bemüht hast. Wenn du dich selbstständig machst und da nicht genug verdienst um deiner Unterhaltspflicht nachzukommen, musst du dafür einen Nebenjob annehmen. Dies alles gilt nur für minderjährige Kinder.