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Gast

Muß ich die Honorarrechnung meines Anwalts zahlen?

Muß ich die Honorrarrechnung zahlen? Ich habe einen Anwalt beauftragt, der dann wegen Verzuges die Gebührenrechnung an die gegnerische Partei stellte. Ich habe nie eine an mich adressierte Rechnung erhalten - nur eine Durchschrift. Jetzt werde ich aufgefordert, die als Anlage beigefügte - und immer noch auf den Namen des Gegners ausgestellte - Rechnung zu begleichen. Muss ich diese bezahlen?
Frage Nummer 17929

Antworten (2)
Pestilenz
Ich würde keine Rechnung bezahlen, die an jemand anderes ausgestellt ist.
bifu70
Kommt drauf an, was für dich handlungsleitend sein soll: Die Grenzen des rechtlich Möglichen bis zum Anschlag zu deinen Gunsten auszuschöpfen? Oder gemachte Zusagen als Ehrensache zu betrachten und fair zu handeln?

Du hast jemanden gegen Geld beauftragt, für dich tätig zu werden. Die Leistung ist erbracht und nun bist du dran.