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Florian Winter

Muss ich steuerlich etwas beachten, wenn ich eine Putzhilfe einstelle? Kennt sich da jemand mit aus.

Frage Nummer 24393

Antworten (6)
Flugmeissel
Wenn Sie selbst jemanden mit Arbeitsvertrag einstellen müssen sie denjenigen auf jeden Fall bei der Bundesknappschaft anmelden, da diese eine pauschale Sozialversicherungsabgabe für geringfügig Beschäftigte erhebt.
Steuerlich kommt es darauf an, wieviel der-/diejenige bei Ihnen verdienen soll.
Günstiger ist es wahrscheinlich - wenn Sie nicht gerade ein Schloß mit 50 Zimmer bewohnen,das täglich zu reinigen ist - , Sie beauftragen eine Reinigungsfirma, die Ihnen eine Rechnung mit USt. stellt: die USt. erhalten Sie am Jahresende vom FA im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zurück.
Heraklit1970
Sorry, aber die UMSATZsteuer erhält der Fragesteller garantiert NICHT über die EINKOMMENsteuererklärung zurück. Vor allem, da davon auszugehen ist, dass er als Privatperson überhaupt nicht zu einem Umstzsteuer- bzw. Vorsteuerabzug berechtigt ist.
jogiefrankyjanky
ist die haushaltshilfe selbstständig, kann sie dir eine rechnung stellen und arbeitet eigenverantwortlich. die kosten kannst du in der stuererklärung unter haushaltsnahe dienstleistungen angeben. wenn due sie auf minijobbasis beschäftigst, musst du sie bei der minijobzentrale anmelden und sozialabgaben zahlen.
wowa3489
Du kannst sie etnweder als 400-Euro-Kraft einstellen und dann pauschal Steuern und Sozialabgaben zahlen oder auch mit einer besser bezahlten Stelle. Einfacher wäre es für dich, wenn sie selbstständig bei mehreren Leuten arbeitet, dann kann sie dir eine Rechnung stellen und ist selbst für die Steuern verantwortlich.
Louis Ma
Dazu müsste erst einmal klar sein, ob Du die "Perle" fest anstellen willst - was bedeutet, dass Du auch alle Sozialabgaben und eine Unfallversicherung für sie bezahlst. Oder ob Du nicht nicht so viel zu putzen hast und dann lieber eine Hilfe auf Rechnung in Anspruch nimmst. In jedem Fall kannst Du die Kosten beim Finanzamt für "haushaltsnahe Dienstleistungen" angeben.
Gisie
Du MUSST diese bei der Minijobzentrale anmelden, andernfalls ist es Sozialversicherungsbetrug.

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/01_haushaltsscheck_19904_version_08.html

Die Kosten für die Haushaltshilfe incl. Der Pauschalabgaben sind dann steuerlich absetzbar.

Oder du beauftragst ein Reinigungsunternehmen, die stellen eine Rechnung. Sind allerdings in der Regel teurer.