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Gast

Muss man eine bestimmte Zeit verheiratet sein, um erbberechtigt zu sein?

Mein Vater ist plötzlich verstorben.. ein Jahr nach seinem Tod bekam ich vom Notariat einen Brief, in dem stand: ich sei nun Erbin. Aussschlagen war nicht mehr möglich.
Da mein Vater neu verheiratet war kam es zum Streit mit der neuen Frau. Ist sie erbberechtigt? Sie waren nur ein halbes Jahr verheiratet. (Das alles fand in Bayern statt, manchmal ja andere Regelungen)
Frage Nummer 28080

Antworten (2)
Maus2
Das kann man so nicht beantworten. Aber ja, die neue Frau ist erbberechtigt. Aber opffenkundig ist sie nicht in einem Testamnet bedacht worden.
Jetzt kommt es darauf an, ob der Vater ein Testament hinterlassen hat (das vermute ich mal) oder ob die gesetzliche Erbfolge greift. Ein Telefonat mir dem Notar klärt das auf. Auch das mit dem Ausschlagen kann so wie beschrieben nicht stimmen ....

Aufgrund der unvollsträndigen Angaben muss die Antwort unter Vorbehalt verstanden werden: Bei einem Testament hätte die neue Gattin die Möglichkeit es anzufechten - einfach abwarten - wegen der kurzen Dauer der Ehe sehe ich wenig Erfolgsaussichten ...
Bei gesetzlcher Erbfolge nutzt anfechten meist sowieso nichts - da müsste ein Fehler beim Notar(Gericht vorliegen - das ist extrem unwahrscheinlich, wenn die Ehe in Deutschland bestanden hat. Das müsste die Gattin mit eigenem Anwalt herausbringen, Streit mit den Erben nützt da nichts
bh_roth
Doch, das kann man beantworten. Die Ehe muss mindestens 1 Jahr gedauert haben. Der Sinn liegt auf der Hand. Gäbe es diese Regel nicht, käme es zu vielen Hochzeiten mit Sterbenskranken, die nur den Zweck haben, die Erbschaft abzufischen.