['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Muss man seinen Vermieter bei einem Wohnungstausch von sechs Wochen informieren? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
juliuspastius92

Muss man seinen Vermieter bei einem Wohnungstausch von sechs Wochen informieren?

Frage Nummer 26367

Antworten (4)
MaG666
Eines voweg: Das hier ist keine Rechtsberatung.

Meinst du nicht auch, dass der Vermieter wissen sollte, wer denn in seiner Wohnung lebt und wenn es auch nur für 6 Wochen ist? Also lieber erstmal fragen, bevor es für beide jeweils eine böse Überraschung gibt (für den Vermieter den unerwarteten Bewohner und für dich die unerwartete Kündigung).
MarciTHeFox23
Bei sechs Wochen Abwesenheit oder auch Mietertausch musst du deinen Vermieter auf jeden Fall unterrichten. Möglicherweise stehen irgend welche Wartungsarbeiten an, die er mit dir absprechen muß oder vielleicht ist er auch gar nicht einverstanden damit!
Beategranate248
Das kommt darauf an, was Du mit Deinem Vermieter im Mietervertrag vereinbart hast. Wenn dort steht, dass eine Weitervermietung kategorisch ausgeschlossen wird (und darunter fällt der Tausch in diesem Fall), dann ist der Drops für Dich bereits im Vorfeld gelutscht. Aber selbst wenn nicht: Alles ab 6 Wo zählt nicht mehr als "Besuch", ergo: Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
Annica Klein
Man muss seinen Vermieter in jedem Fall informieren. Ohne dessen Einverständnis ist kein Tausch möglich. Außerdem müssen dann die Mietverträge auf beiden Seiten neu abgeschlossen werden. Und der Vermieter muss auch nicht mit dem Tausch der Wohnungen einverstanden sein.