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Gast

Nach Ablauf Gewährleistung stellt sich raus, der Gebrauchtwagen hatte einen Unfall

Autokauf vor 1,5J.- jetzt heißt es er hatte einen Unfall,das Feld mit der Unfallfreiheit wurde im Kaufvertrag frei gelassen,mündl. wurde Unfallfreiheit zugesagt..Gewährleistung (1 J.)vorbei.Der Verkäufer könnte sagen, er habe v. Unfall nichts gewußt? Uns wurde gesagt, wenn ein Händler vom Händler kauft, muß ein Unfall nicht angeben werden?Müssen wir ihm nun nachweisen,daß er als professioneller KfZ-Händler den Schaden hätte sehen müssen bzw.vor Verkauf zu untersuchen hätte.
Frage Nummer 44986

Antworten (3)
bh_roth
Welcher Händler von wem das Fahrzeug gekauft hat, ist zunächst unerheblich. Im Kleingedruckten deines Kaufvertrages steht ein Satz, etwa wie dieser: Mündliche Absprachen und Zusicherungen wurden nicht gemacht. Es gilt, was schriftlich festgehalten wurde, und dann vielleicht noch. ..... gekauft wie besichtigt und probegefahren.
Die mündliche Zusicherung der Unfallfreiheit gilt als nicht gegeben, da nicht schriftlich fixiert. Da ich aber kein Volljurist bin, gibt es für dich ja immer noch die Möglichkeit einer rechtsanwaltlichen Beratung. Meine Einschätzung ist jedoch folgende: Arschkarte!
antwortomat
Wenn man sein Fahrzeug bei einem guten Händler kauft, dann steht eine schriftliche Info zur Unfallfreiheit im Kaufvertrag. Am Besten eigenhändig, handschriftlich vom Verkäufer eingetragen.
Wenn da nix steht hast Du ein Problem.
GuteFrage
Als Privatmann hast du einen Anspruch gegen den Fachhändler. Ob der Unfallschaden für ihn ersichtlich war, stellen Sachverständige fest. Verschweigen darf er ihn auf keinen Fall! Du hast (als Privatmann) gute Karten vor Gericht.