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Gast

Nachtruhe

Wir wohnen in einem Reihenhaus. Die Terrasse der nächsten Reihenhauszeile visavis ist ca.7- 10m von unserem Schlafzimmerfenster entfernt.
Meine Frage: Bis um welche Uhrzeit muss ich die "Unterhaltung" abends erdulden?
Fällt Unterhaltung und Lachen auch ab 22Uhr zur sog. Ruhestörung. Jetzt kommt dann wieder meine sog."Leidenszeit".
Wer kann mir über die Rechtslage Auskunft erteilen?
Frage Nummer 109185

Antworten (2)
hphersel
Hier findest Du einen Link mit aktuellen Gerichtsurteilen zu Deiner Frage: KLICK
Musca
Die Spezies Mensch hat sich bisher durch assoziales Verhalten in der Natur durchgesetzt.Und so wird es auch weitergehen. So etwas wie Leben, lachen , Geräusche aller Art gehören abgeschafft. ..............????????????????