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Gast

nachweis der tatsächlichen wohnfläche durch mieter oder sachverständigen ?

ich bewohne eine 1-zimmer wohnung seit 2004. die wohnfläche wurde mit ca 40qm beziffert. nach mehrfachem, digitalem aufmass habe ich 34.5 qm ermittelt, din 277. meine aufforderungen zur neuberechnung des verteilerschlüssels führten zu keinem erfolg. für mich stellt sich die frage, ob ich als beweis/nachweis ein aufmass vorlegen kann oder es nur von einem vereidigten sachverständigen gilt.
im übrigen, ich bin dipl.ing. innenarchitekt im ruhestand.
Frage Nummer 52686

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