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rrankewicz

Nichtraucherschutz im Verein?

Dürfen Vereine (z.B. Schach- oder Billardverein) tatsächlich selbst bestimmen, ob in ihren Räumen geraucht werden darf oder nicht? Oder gilt Rauchverbot, wenn Mitglieder unter 18 Jahren vorhanden sind? Gibt es hier bundeseinheitliche Bestimmungen?
Frage Nummer 34239

Antworten (2)
antwortomat
Soweit ich weiß gibt es keinen bundeseinheitlichen Nichraucherschutz. Das ist Ländersache.
In NRW gilt folgendes:
Darf in Vereinsheimen geraucht werden?
.
Vereinseinrichtungen gehören in der Regel zu den Kultur- und Freizeiteinrichtungen (beispielsweise Vereinsheime von Sportvereinen oder Kleingartenvereinen). Hier gilt ein Rauchverbot mit der Möglichkeit, abgeschlossene Raucherräume einzurichten.
.
Wird in Vereinseinrichtungen eine Schank- und/oder Speisewirtschaft gewerblich betrieben, findet die Gaststättenregelung Anwendung.
serefine
Am besten ist überhaupt nicht Vereinsmitglied zu werden. Ungesund das ganze.