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Gast

oberfläschenwasser

darf mein vermieter mir! ICH WOHNE IN "2 fam haus,das oberfläschenwasser fürs ganze haus berechnen
Frage Nummer 40886

Antworten (8)
bh_roth
Häää? Oberfläschenwasser? Ich zahle nur für Leitungswasser!
StechusKaktus
Ich nehme an, du meinst die Gartenbewässerung. Offensichtlich hast du dich im Mietvertrag einverstanden erklärt, es zu zahlen. Daher darf er.
Musca
Also ich rate jetzt mal: möglicherweise handelt es sich um die Abgabe für versiegelte Grundstücksflächen (ja, das gibt es) ,und die daraus resultierende fehlende Einleitung in das Grundwasser, je nach geographischer Herkunft auch Oberfläschenwasser genannt. Dann derrff der das net, der Vermieder, der had das umzulesche auf die ganz Bagasch im Haus
Applet
Im Zweifel würde ich das Ganze von der örtlichen Verbraucherzentrale einmal checken lassen. Aber sämtliche Oberflächenwasserkosten über eine Partei abzurechnen scheint mir nicht rechtens. Es kann allerdings sein, dass eine Partei mehr zahlen muss, wenn zum Beispiel Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, die nur von einer Partei genutzt werden.
Applet
@bh_roth die Abgabe findest du normalerweise meistens integriert in dem Abschnitt "Bewässerung" wenn du Mieter bist. Als Hauseigentümer musst du diese Abgabe selbst direkt an die Stadt entrichten. ;)
bh_roth
@Applet: Ich kenne diese Abgabe und die ihr zugrunde liegende Verordnung nicht. Vielleicht ist das eine Sache, die nach 2000 in Deutschland bzw. Niedersachsen Gesetz wurde. Seither wohne ich nicht mehr in Deutschland, ausgenommen 2005, da habe ich für ein Jahr einen Bauernhof in Bayern gemietet. Und in dieser Zeit fiel eine solche Abgabe nicht an, oder ich habe sie nicht als solche erkannt.
Applet
@bh_roth Ich glaube das ist auch Bundeslandabhängig. Bei uns in Hessen ist das als extra Punkt aufgeführt. Eventuell ist das in Bayern direkt in den Abwassergebühren mit enthalten bzw. nicht aufgeschlüsselt.
bh_roth
Ok. Ich denke, ich weiß, warum ich damit nichts zu tun hatte. In Niedersachsen muss / musste das anfallende Oberflächen- und Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern. Dazu musste ich auf den Grundstücken große Sickergruben anlegen lassen, in die die Fallrohre und die Oberflächenwasser-Sammler hineingeführt wurden. Somit gab es kein erhöhtes Klärwasser durch Oberflächenwasser von den Grundstücken. Die Sickergruben (ich hatte 4 pro Haus) bestanden aus 4-5 Betonringen, mit einem Durchmesser von 1 Meter, die in der Erde versenkt wurden, und in die die Rohre z.B. von der Dachentwässerung, hineinführten. Oben drauf kam ein Betondeckel, und dann ca. 50 cm Erdreich.