['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Ortsvorsteher meiner Kommune Verweigert mir 6 Wochen vor Antritt den Gebuchten Urlaub | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Ortsvorsteher meiner Kommune Verweigert mir 6 Wochen vor Antritt den Gebuchten Urlaub

Hallo, ich bin Angestellter einer kleinen Gemeinde in der Pfalz, am 01.12.2019 haben meine Lebensgefährtin und ich zum 09.01.2020 15 Tage Urlaub gebucht. Ich füllte also meinen Urlaubsschein aus und legte diesen meinem Ortsvorsteher vor. Dieser verweigert mir die Unterschrift mit der Begründung, er weiß noch nicht was im Januar an Arbeit ist. Bei nochmaliger Vorlage des Urlaubsscheins 2 Tage später sagte er mir, das meine beiden jüngeren Arbeitskollegen dann schon Urlaub haben. Ich bin 62 Jahre alt und nehme aus Rücksicht meines Jüngeren Mitarbeiters, welcher Vater ist und deshalb nur in den Ferien Urlaub nehmen kann, meinen Urlaub kurzfristig über mehrere Etappen im Jahr. Was kann ich machen?Wie lange vorher muss ich den Urlaub beantragen?
Frage Nummer 3000133480

Antworten (3)
dschinn
Mit 62 Jahren würde ich keine Rücksicht mehr nehmen wenn mich der Arbeitgeber schlecht behandelt.
Schon mal über eine Kur nachgedacht?
DerWissende
Da das ganze ziemlich kompliziert ist - bei der Gewerkschaft bzw. beim Gewerkschaftssekretär nachfragen.
Ganz grob falsche Reihenfolge. Erst beim AG Urlaub beantragen und genehmigen lassen, erst danach den Urlaub buchen!
Der AG muss die Gründe die zu seiner Entscheidung führten darlegen.
ABER die Entscheidung wer wann Urlaub erhält, liegt beim Arbeitgeber. Wie gesagt der Gewerkschaftssekretär kann es ganz genau erklären.
Hans Christian Kommenter
Zuerst mal die Antworten: Frage 1: Nichts. Der Arbeitgeber hat Recht. Du kannst nur umbuchen. Frage 2: Das kannst Du auch einen Tag vorher machen. Wenn der Chef zustimmt, bist Du morgen auf den Malediven.
Also. Die Begründung, er wisse noch nicht, was anliegt, ist ein wenig dünn. Die Begründung, dass die anderen Kollegen "schneller" waren, ist stichhaltig. Blöd für Dich. Aber: Dein Alter ist irrelevant. Die Buchung ohne Urlaubszusage war dumm. Aber jetzt mal im Ernst: Du arbeitest doch nicht erst seit gestern? Wie war das denn in den Vorjahren? Hast Du Dir selber Urlaub auf Wunsch genehmigt? Gabs bisher keine Kollegen? Meine Empfehlung: Rechtzeitig an der Basis einigen, also unter den Kollegen. Dann informell den Chef informieren und die Stimmung eruieren. Dann Urlaubsantrag stellen. Nach Genehmigung buchen. So funktioniert das eigentlich überall in Deutschland. Warum sollte das auf Deinem Amt anders sein? Dir stehen mindestens 2 Wochen zusammenhängender Urlaub im Jahr zu. Das Jahr ist halt lang... Möglicherweise existieren Erfahrungswerte aus den Vorjahren (also "ich weiß nicht, was anliegt" kann besser eingegrenzt werden!). Was mich wieder zu meiner Frage von vorhin führt: Du arbeitest erst seit wenigen Tagen dort? Oder wie war das in den Vorjahren?