Personalausweis
Stimmt es, dass ich für meine Tochter ab 12 einen Personalausweis und einen Reisepass (für Urlaub außerhalb EU versteht sich) benötige.
12 Jährige verdienen doch noch kein Geld. Wenn das stimmt, sage ihr nur armes Deutschland.
Bianca
12 Jährige verdienen doch noch kein Geld. Wenn das stimmt, sage ihr nur armes Deutschland.
Bianca
Antworten (7)
Laut Wiki besteht in D die Ausweispflicht ab 16.
Aber ich würde mit meiner Tochter nicht ohne ein "vernünftiges Dokument" ins nicht europäische Ausland urlauben.
Aber ich würde mit meiner Tochter nicht ohne ein "vernünftiges Dokument" ins nicht europäische Ausland urlauben.
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Was hat die Situation damit zu tun, dass 12-jährige kein Geld verdienen?
Du möchtest mit deiner Tochter Urlaub im nicht EU-Ausland machen (oder du möchtest, dass sie ohne dich im nicht EU-Ausland Urlaub macht), also musst du für die Dokumente, die sie benötigt, egal wie viel Dokumente, bezahlen.
Wenn du dies nicht einsiehst, sage ich nur: "Arme Familie"
Falls es dir noch nicht aufgefallen ist, du kommst schon für alle anderen Kosten auf, die sie verursacht. Das machen Eltern so.
Du möchtest mit deiner Tochter Urlaub im nicht EU-Ausland machen (oder du möchtest, dass sie ohne dich im nicht EU-Ausland Urlaub macht), also musst du für die Dokumente, die sie benötigt, egal wie viel Dokumente, bezahlen.
Wenn du dies nicht einsiehst, sage ich nur: "Arme Familie"
Falls es dir noch nicht aufgefallen ist, du kommst schon für alle anderen Kosten auf, die sie verursacht. Das machen Eltern so.
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Erkundige Dich doch einfach über das Land, in das Du reisen willst, ob Reisepass oder PA erforderlich ist.
Wenn Du dazu nicht fähig bist, dann kann ich auch nur diesen dämlichen Spruch "armes Deutschland" ablassen.
Wenn Du dazu nicht fähig bist, dann kann ich auch nur diesen dämlichen Spruch "armes Deutschland" ablassen.
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Jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr muss einen Ausweis BESITZEN und ihn auf Verlangen vorzeigen. Definition BESITZ bzw. EIGENTUM: Der Personalausweis ist EIGENTUM der Bundesrepublik Deutschland, diese hat die RECHTLICHE Gewalt über das Dokument. Besitz hingegen ist die TATSÄCHLICHE GEWALT über eine Sache, und wen ich einen Ausweis BESITZEN soll, muss ich ihn bei mir tragen, denn sonst habe ich im Falle iner Kontrolle eben KEINE TATSÄCHLICHE GEWALT über eben diese Sache. Somit besteht zumindest theoretisch eine Mitführungspflicht. Ebenso sollte mit einem Ausweis verfahren werden, denn es gibt bestimmte Situationen, in denen die Polizei die Identität einer Person festzustellen. Dies ist beispiels weise bei Demonstrationen der Fall: kann sich eine Person nicht ausweisen, so sind die Polizeibeamten dazu berechtigt, sie auf die Wache zur Identitätsfeststel- lung mitzunehmen.
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fiete.....wenn es falsch ist oder Du es besser weißt,dann beantrage doch die Löschung,....so einfach ist es.
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