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Gast

Privat Verkauf bei eBay

Hallo, ich habe gerade einen kleinen "Streit" bei eBay mit einer Käuferin. Es handelt sich um einen Privatkauf. Folgendes: 1. Problem: die Ware, die versendet wurde, waren benutzte Kosmetikartikel- manche fast voll andere fast leer. Habe alles so angegeben- auch auf Bildern gekennzeichnet wie voll ungefähr (Gefäße sind nicht durchsichtig so, dass sich nur schätzen lässt wie voll sie noch sein könnten) beide Cremes waren/ sind fast leer gewesen. Nun sagt die Käuferin, dass die eine Creme wohl komplett leer sei, dass ich eine Betrügerin bin und sie mich anzeigen möchte und ob das nicht hätte verkaufen sollen. Sie verlangt jetzt das komplette Geld zurück (30,30€ ohne Versand) und droht mir ansonsten mit einer Anzeige.

2. Ein Produkt von 7 ist kaputt gegangen es war ein Serum welches sich in einem stabilen Glasverhältnis befindet/befand. Dies habe ich 2x in Zewa eingewickelt und mit den anderen Produkten im Maxi Brief versendet. Dieses Gefäß ist also kaputt gegangen während des Versandes, welcher versichert war und sie verlangt jetzt das Geld von mir zurück. Wie soll ich weiter vorgehen?
Frage Nummer 3000132761

Antworten (12)
Fiete11
Ebay hat sehr gute Hilfeseiten:

https://verkaeuferportal.ebay.de/regeln-und-grundsaetze-fuer-verkaeufer

Ein Serum in einem Maxibrief zu versenden, ist nicht sehr geschickt. Diese Briefe werden durch Maschinen gejagt.
Da wird jede Versicherung eine Haftung ablehnen.
Fiete11
"Was ich generell nicht begreife? Wer zum Teufel kauft angebrochene Kosmetik? Das würde ich im Leben nicht machen!"
Ich frage mich auch, warum man so einen gebrauchten Müll anbietet und andere den kaufen.

Nicht nur dass das unverständlich ist, Ebay verbietet auch ganz klar so einen Verkauf von gebrauchter Kosmetika. Das kann also auch noch Ärger mit Ebay geben.

https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/used-cosmetics-policy?id=4290
DerWissende
Zahle die geforderte Summe und freu Dich das es zu keinem Rechtsstreit kommt.
Ein Gerichtsverfahren dürfte wie das Hornbacher Schießen ausgehen aber viel Zeit und für die anwaltliche Vertretung auch Geld kosten.
Ich würde Dich wegen Betruges und Unterschlagung verklagen, sowie einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen und dann sehen was erfolgreich ist.

https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/used-cosmetics-policy?id=4290
Sockensuppe
Wer zum Teufel kauft angebrochene Kosmetik? Das würde ich im Leben nicht machen!"

So kann nur ein typischer Wohlstandgsgeschädigter reden. Wenn du Hartz-4-Empfänger wärst, würdest du mit Sicherheit anders reden. Ich empfehle dir mal einen Urlaub in Afrika.
Cheru
Geöffnete Behälter. Sie standen unbestimmt lange offen. Niemand weiß, wer oder was da reingelangt hat oder ist. Das Alter ist unbestimmt. Die Ware kann zügig verderben, vor allem, wenn Sie offen und warm gelagert wird. Die Verkäuferin möchte das Zeug nicht mehr haben.

So etwas sollte man in keinem Fall kaufen.
Fiete11
Na dann bin ich doch lieber ein Wohlstandsgeschädigter als ein Gesundheitsgeschädigter.

Bin ich sowieso lieber. :-))
Edrive
Selbst wenn ich Hartz4 Empfänger wäre würde keinen solchen Dreck kaufen, sonder überhaupt keine Kosmetik.
Gast
Fiete11,
wen glaubst du, interessiert es hier, wovon du geschädigt bist?
davies
Vielleicht will der Käufer nur die leeren Cremdosen. Hier gäbe es verschiedene Gründe.

1. Er ist ein Sammler.
2. Er nutzt die Dosen um etwas anderes darin aufzubewahren, Eine Cremedose hält ewig.
3. Man kann hervorragend Kerzen aus Cremedosen bauen. Wachs rein, Dochte rein und voila.
4. Mann kann in Cremedosen Farbe anmischen wenn man Bilder malen möchte.
5. ....

Der Käufer wird schon wissen warum er das Zeug kauft. Da muss Niemand auf dem hohen Ross sitzen nur weil es an Fantasie fehlt.
Gast
davies,
willkommen in der Community der klügsten Deutschen und dem Australier, der euch Deutsch beibringt.

Ich darf dir versichern, dass es den Leuten hier nicht an Fantasie fehlt, sondern an Wissen und Bildung.

Und deine orthografischen Fehler verzeihe ich dir, weil du niemanden angreifst.
Was du allerdings mit »5. …« meinst, ja, da fehlt mir wohl die Fantasie.
davies
Lieber Esel,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Duden.de empfiehlt übrigens, Pronomen der persönlichen Anrede in der direkten Ansprache groß zu schreiben.

Bsp. Du, Dein, Dich, Dir etc.

Man kann du, dein, dich, dir auch klein scheiben, dass gilt aber gemeinhin als unhöflich, wenn man eine Person direkt anschreibt.

Das lernt man hier schon in der Grundschule. Wahrscheinlich hast Du Deine Grundschulzeit auf der anderen Seite unseres Planeten verbracht, darum will ich es Dir nicht nachtragen.

But u c, again what learned, wie der große Lothar M. sagen würde

VG Davies
Gast
Davies,
Na, da habe ich ja wieder ein Opfer gefunden, das glaubt, Deutsch besser zu können als ich.
Du kannst dir in die die Haare schmieren, was du glaubst, in der Grundschule gelernt zu haben.

Hier ein Zitat aus dem Duden:

du

Kleinschreibung:

du Glücklicher!
du bist im Recht
Leute wie du und ich
jemanden du nennen

In Briefen kann „du“ groß- oder kleingeschrieben werden:

Liebe Maria, wie Du oder du bestimmt schon gemerkt hast …

Großschreibung D 76:

das vertraute Du
jemandem das Du anbieten
jemanden mit Du anreden
mit jemandem auf Du und Du stehen
Du oder du zueinander sagen
mit jemandem per Du oder per du sein