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Gast

Private Veräußerungsgewinne verrechnen

Kann ich private Veräußerungsgewinne (Wertpapiere) mit Verlusten von 2008 verrechnen? Die Abgeltungssteuer ist schon abgezogen worden. Wird diese dann vom Finanzamt zurückgezahlt?
Frage Nummer 12575

Antworten (2)
Tucan
Sie können Altverluste aus 2008 und früher noch bis 2013 über die Steuererklärung mit Gewinnen aus 2010 verrechenen lassen - aber dafür müssen Sie sich bis zum 15.12. des laufenden Jahres die Verlustverrechnungstöpfe von Ihrer Depotbank bestätigen lassen. Ohne diese Bestätigung kann das FA nichts verrechen, da die Verlsutverrechnungtöpfe bei der Depotbank ohne die Bestätigung automatisch in das Folgejahr übertragen werden. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie einen Steuerberater der sich in der Materie sehr gut auskennt
skati
@Tucan: Mit der Verlustbescheinigung können Sie sich, wie der Name schon sagt, nur Verluste bescheinigen lassen. Wenn Sie also in 2010 steuerpflichtige Veräußerungsgewinne gemacht haben, sollten Sie sich von Ihrer Bank die Steuerbescheinigung nehmen und die dort versteuerten Veräußerungsgewinne mit den Altverlusten verrechnen lassen.
Die Verlustbescheinigung nutzt ihnen da reichlich wenig.