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Gast

Retourenverkauf Frage

Laut den europäischen Verbraucherschutzlinien hat man ein Widerrusrecht von 2 Wochen, wenn man online einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer schließt. Ergo müsste Es doch legal sein, die "Überraschungspakete" zu öffnen, zu inspirieren und wenn der Inhalt nicht gefällt die Ware im Karton zurückschicken.
Im Endeffekt verschlechtert sich der Wert der Ware nicht durch den Status "Retoure" und das Paket kann so wie es ist erneut verkauft werden.

Wie schaut es in der Realität mit den Retouremöglichkeiten und dem Umgang mit solchen Fällen aus?
Frage Nummer 3000293394

Antworten (1)
Vandit
Klar ist das legal. Da kann das Widerrufsrecht nicht ausgehebelt werden. Der Verbraucher muss in solchen Fällen die Rücksendekosten tragen (wenn die AGB so lauten). Das kann bei nicht paketfähiger Ware sehr teuer werden.
Gut, dass diese sinnfreie Hin- und Herschickerei dadurch eingeschränkt wird.