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Gast

Risikolebensversicherung mit SGB XII

Hallo
Ich bekomme im September meine Risikolebensversicherung ausgezahlt,
die aber (eine Kinderversicherung war) (heißt meine Eltern haben die bis auf 3 Jahre bezahlt) Betrag ist 891€ Die frage ist, muss ich das ganze Geld abgeben oder soll ich die Versicherungs-Police wieder umschreiben lassen?
Frage Nummer 3000036414

Antworten (2)
elfigy
Also das war eine Art Sparvertrag als Kinderlebensversicherung, deklariert, wenn ich das richtig verstehe.
Bei SGB III mußt du eigentlich das ganze Geld abgeben.
Ich würde hier mit der Versicherung eine Vereinbarung treffen, den Vertrag zu verlängern, Police neu ausstellen und beitragsfrei ruhen zu lassen. Eines Tages wirst du das Geld besitzen dürfen und dann kannst du es dir ja auszahlen lassen.
Es fällt jedenfalls nicht unter Schonvermögen, weil du es nicht schon immer besessen hast.
rudixxx
Null Ahnung, elfigy! Die Gesetze des SGB III gelten für Arbeitslose (ALG I), Arbeitslose können sämtliches Vermögen behalten.