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pth71

Rückkauf einer Praxis

Hallo! Ich war in einer Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie und sollte diese in Form eines Mietkaufvertrages übernehmen. Anfang des Jahres setzten wir den Vertrag für ein Jahr aus. Und er stellte mich ein. Aufgrund mehrerer Meinungsdifferenzen habe ich nun die Praxis verlassen. Meine Frage: Hat der Miet - Pachtvertrag noch Gültigkeit und kann ich den festgelegten Rückkaufswert geltend machen? Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Antwort. Herzliche Grüße, Michael Hünermund
Frage Nummer 35517

Antworten (1)
Heraklit1970
Sie sollten sich, wenn Sie eine verbindliche und rechtssichere Auskunft möchten, an einen Anwalt wenden.