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Gast

Rücknahme zur Zustimmung eines Vergleichs möglich

Als Vermieter habe ich in einem Mietrechtstreit einem Vergleich vor Gericht zugestimmt einen Fahrradständer zu errichten, der der Mieterin die Möglichkeit bietet ihr Fahrrad anzuketten im Bereich von Balkonen. So steht es auch in Protokoll. Die Mieterin beanstandet und verlangt die Unterbringungsmöglichkeit unter den Balkonen. Kann ich die Zustimmung zum Vergleich zurück nehmen.
Frage Nummer 3000130612

Antworten (2)
GutGedacht
Was steht im Vergleichsprotokoll? Steht da wörtlich "im Bereich von Balkonen", dann kann das auch bedeuten, dass das Fahrad auch im Umkreis von, z.B. ca. 10 mtr vom nächsten Balkon abgestellt werden muß/kann. Oder steht im Vergleich, "unter dem Balkon"?
Dann darf sie ihr Fahrrad auch darunter abstellen. Hat die Gegenpartei sich irgendwie nicht am Vergleich gehalten, so hat die Gegenseite die Möglichkeit den Vergleich zu anulieren.
DerWissende
Da es sich um einen Rechtsstreit handelt, würde ich bei meinem RA nachfragen oder warten bis die Mieterin klagt.
Vor Gericht geschlossene Vergleiche haben in der Regel Fristen, welche im Urteil genannt sind. Wenn diese Fristen abgelaufen sind, kann man nichts mehr machen.
Zudem fallen mir folgende Fragen ein: Was will die Mieterin genau? Will die Mieterin ihr Fahrrad beobachten (Diebstahlschutz) oder aber möchte die Mieterin die Unterstellmöglichkeit unter den Balkonen als Wetterschutz nutzen?
Ich kenne keinen Balkon der genug Freiraum bietet, um darunter ein Fahrrad abzustellen.
Oder aber möchte sie sich durchsetzten, sozusagen ne Markierung setzten?