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Gast

Rückständige Pflichtbeiträge zur RV aus Vorjahren steuerlich absetzbar

Hallo, ich begleiche derzeit rückständige Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus den Jahren 2007-2012. Ist es möglich diese Beträge in der jetzigen Steuererklärung mit anzusetzen?
Frage Nummer 3000277038

Antworten (1)
PezzeyRaus
Ich habe keine Ahnung, Gast, ahne aber, dass ja (dein Steuerberater weiß das genau). Aber was mich wirklich interessiert, ist, wie man denn Pflichtbeiträgen rückständig werden kann.