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Gast

Rundfunkgebühren

habe meine Rundfunkgebühren für meine Gartenlaube zum 01.01.2013 laut Betragsmodel abgemeldet. Habe dann eine Mitteilung von der GEZ bekommen das Gerät ab 01.01.2013 abgemeldet ist.
Ich habe jetzt eine Rechnung von ARD,ZDF Betragsservice bekommen ,das ich die Gebühren für 2013 nach zahlen muss.

Muss ich die Gebühren zahlen
vielen Dank
Frage Nummer 92667

Antworten (4)
Skorti
Für Gartenlauben mit einer Größe von über 25 qm wollten die Öff.Rechtl. die Gebühr ebnfalls haben. Nach einigem hin und her, war der Beschluss folgender:

Damit werden Kleingärtner mit rechtmäßig errichteten Lauben, auch wenn sie die Größe nach § 3 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) überschreiten, nicht mit einer doppelten Rundfunkgebühr belastet, sofern §18 BKleingG oder § 20 a BKleingG gelten.

Das bedeutet:
Gartenlaube unter 25 qm: keine Gebühr.
Gartenlaube über 25 qm, erstellt vor dem aktuellen BKleingG : keine Gebühr.
Gartenlaube über 25 qm ohne Bestandsschutz: Zahlen.
bh_roth
Alle Achtung, Skorti. 100 Punkte.
umjo
Hmm, denke, es geht hier weniger um die spezielle Handhabe des Gebühreneinzugs nach BKleingG, sondern eher um die Einhaltung von Fristen...
Gast 92667 schreibt, er habe 'zum 1.1.2013' gekündigt. Richtig wäre es aber gewesen, zum 31.12.2013 zu kündigen. Immer zum letzten Tag eines Monats kündigen, nie auf den ersten Tag des Folgemonats, da sonst -je nach dem- entweder der 1. Tag des Folgemonats die Frist um einen Monat, ein Quartal, oder auch um ein ganzes Jahr verlängert.
Auch hat Gast 92667 nicht dargetan, wann die Kündigung ausgesprochen wurde. Am z.B. 31.12. eines Jahres zum 1.1. des Folgejahres kündigen wird so nicht klappen...
umjo
upps, meinte natürlich 'Richtig wäre es aber gewesen, zum 31.12.2012 zu kündigen'.
Sorry!