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Gast

Schenkung wird zurückgefordert

Ich habe vor ein paar wochen von meinem Großvatter ein Auto geschänkt Mein Opa kann nicht mehr fahtren kann und bisweilen ist mein Vatter mit dem Auto gefahren.Dem hat mann jedoch wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein entzogen. Mein Großvater ist 85 Jahre alt und leider auch schon demenz. Jetzt behauptet er mir das Auto nie geschänkt zu haben und vordert dieses zurück.Hat auch einen Anwalt eingeschaltet.
Wie verhält sich die Sache rechtlich? muss das Auto zurückgeben?

M.f.G. Kerstin
Frage Nummer 25217

Antworten (5)
DasHoernchen
Wenn Du nichts Schriftliches hast, musst Du ihm das Auto wohl oder übel zruückgeben.
antwortomat
Hm, problematisch. Lies dass hier.
Alex64
Diese Frage ist abschliessend mit den bekannten Fakten nicht zu beantworten.
ABER:
Grundsätzlich kommen zwei Fallkonstellationen für einen Widerruf bzw. eine Rückforderung in Frage.
Entweder der §528 BGB, wenn der Großvater "verarmt" ist und sein Vermögen (dazu zählt natürlich auch das Auto) für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes herangezogen werden muss - dann ensteht ein Herausgabeanspruch nach §812 BGB.
Oder der §530 BGB, wenn Sie sich gegenüber Ihrem Opa entsprechend "benommen" (oder eben gerade nicht) haben.
Alex64
Und nein, Hoernchen:
Grundsätzlich ist zwar nach §518 BGB sogar notariell beglaubigte Schriftform für einen "Schenkungsvertrag" erforderlich; die Verletzung dieser Formvorschrift wird jedoch nach §518 (2) BGB durch die Bewirkung der versprochenen Leistung (also der Übergabe des Autos) geheilt.
DasHoernchen
@Alex64: Hier steht nur, dass der Vater und später die Fragende damit gefahren ist. Somit ist sie in der Beweispflicht. Mehr Fakten haben wir nicht, deshalb wird sie nur mit etwas Schriftlichem durchkommen. Interpretationen in alle Richtungen. Wer weiß, vielleicht wurde dem Vater das Auto geschenkt und er lässt seine Tochter damit fahren, die jetzt behauptet, das Auto geschenkt bekommen zu haben?