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ibu88

Schornsteinfeger

Darf der Schornsteinfeger für die Feuerstättenschau zusätzlich zur gesetzlich geregelten Pauschale noch Fahrtkosten berechnen? Oder ist das in der Pauschale bereits enthalten?

Falls die Fahrkosten in der Pauschale enthalten sein sollten: Was ist, wenn gleichzeitig noch weitere Arbeiten ("Kamin kehren") erledigt werden. Dürfen dann hierfür Fahrtkosten geltend gemacht werden, obwohl das ja eigentlich schon in der Pauschale enthalten war?
Frage Nummer 107239

Antworten (3)
Alex64
In welchem Bundesland?
Es empfiehlt sich ein Blick in die KÜO desselben ...
Alex64
Für BaWü sind die Fahrtkosten hier schön erklärt
ibu88
Erst mal danke für die Antwort. Ich sehe schon, das ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich... Also bei mir ist es Hessen.