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Gast

Schriftstück, dass Stellenantritt versichert

Hallo zusammen,

ich habe eine Stellenzusage erhalten, habe mir den Arbeitsplatz angeschaut, die Kollegen kennengelernt und den ersten Arbeitstag besprochen. Mir sagte man, dass die Verwaltung im Urlaub sei, weswegen ich meinen Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag erhalte. Deswegen sollte ich ein Schriftstück unterschreiben, mit dem ich versichere, dass ich die Stelle annehme und antrete.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Bedeutet das, dass ich auch garantiert eingestellt werde? Oder kann man mir aus unerklärlichen Gründen doch wieder absagen?
Frage Nummer 3000004198

Antworten (2)
Gast
Wenn der Betrieb einen Betriebsrat mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat, kann die Einstellung abgelehnt werden (§ 99 Abs. 1 BetrVG).
Kollektivrechtlich hat der Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer ein Entscheidungsrecht bei Einstellung.

Individualrechtlich hast du mit der Zusicherung die Stelle erhalten, der Vertrag zwischen Dir und dem Unternehmen ist zustande gekommen.

Falls der Betriebrat nicht zustimmt, ist ein individualrechtlicher Vertrag mit der Firma zustande kommen aber kollektivrechtlich nicht. Du hättest das Recht auf Schadensersatz aber keine Stelle.
iceman408
Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Hilfreich ist ein Zeuge. Der Arbeitgeber muß allerdings nach Nachweisgesetz §2 die wesentlichen Bestandteile der Vereinbarung schriftlich dokumentieren. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, passiert nichts. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Darauf achten, daß die Person autorisiert ist, Personal einzustellen.
Der Betriebsrat hat mit dem Arbeitsvertrag nicht viel zu tun. Dessen Mitbestimmungsrechte sind vor der Einstellung. Die Gründe für eine Ablehnung sind im BetrVG aufgeführt. Sollte eine Zustimmung nicht erfolgen, so kann der Arbeitgeber diese durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Dies ist stellt keine Rechtsberatung dar. Es spiegelt lediglich meine persönliche Meinung dar.