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batmanforever5

Seit kurzem habe ich einen neuen Vermieter. Kurz nach dem Kauf der Wohnung hat dieser Eigenbedarf angemeldet. Darf der das einfach so?

Frage Nummer 45614

Antworten (8)
Gerdd
Im Prinzip ja, wenn's stimmt. Es gibt aber Fristen zu beachten, und deswegen rate ich dringend dazu, den örtlichen Mieterverein einzuschalten. Auch wenn man da erst einmal Mitglied werden muß, lohnt sich die Ausgabe in jedem Fall und unterm Strich unterstützt man da auch eine gute Sache.

Dazu kommt noch ein Gesichtspunkt: Jemand, der eine Wohnung/ein Haus kauft, um das Objekt selbst zu nutzen, tut das in der Regel nicht gewerbsmäßig, um Profit zu erzielen. Es wird also wohl möglich sein, sich zu einigen. Aber auch dafür ist es sinnvoll, die Experten vom Mieterverein hinter sich zu wissen.
bh_roth
Der Tipp mit dem Mieterverein geht schnell von der Hand. Die jährliche Mitgliedschaft deckt sich in etwa mit den Kosten für eine Rechtsschutzversicherung, incl. Mietsachen.
Allerdings, dafür ist es jetzt zu spät. Aber ich rate trotzdem eher zu einer Rechtsschutzversicherung, weil dort oft reine Beratungsgespräche kostenlos sind.
bh_roth
Korrekt, Amos, ich stelle ja nur zwei Leistungen gegenüber. Auf der einen Seite der Mieterverein, bei dem man sich beraten lassen kann, der aber ca. 120 Euro Jahresbeitrag kostet (nagel mich jetzt nicht auf ein paar Euro fest). Auf der anderen Seite ein komplettes Rechtsschutzpacket (welches man sowieso haben sollte), bei dem ein Beratungsgespräch kostenlos ist, aber dieses Beratungsgespräch schon beim Anwalt stattfindet.
Die win/win-Situation ist bei meinem Vorschlag gegeben.
Kooky
Nein. Sofern er keinen Bedarf hat. - Auf jeden Fall: formlosen Widerspruch an Vermieter schreiben, per Einschreiben mit Rückschein.
Mieterverein hilft nur, wenn Du schon Mitglied bist.
Geh zur Verbraucherberatung oder zu einem Anwalt. Oder z.B. zur Caritas, die beraten auch.
Deho
Anmelden darf er das. Wer sollte ihm das verbieten?
Stellas_schmittel01
Ein neuer Besitzer bzw. Vermieter kann selbstverständlich seinen Eigenbedarf anmieten, der allerdings begründet sein muss. Viele Menschen kaufen sich eine Wohnung nicht als Renditeobjekt, sondern um selber darin zu wohnen oder für ein Familienmitglied. Man muss dem Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist einräumen, aber Eigenbedarf ist eine unumstößliche Situation, gegen die kaum eine Möglichkeit besteht.
Steffen Sauer
Grundsätzlich kann ein Vermieter wegen Eigenbedarf eine Kündigung aussprechen. Er muß natürlich im Zweifel diesen Bedarf nachweisen. In der Kündigung muß der Vermieter den eigenen Bedarf in der Weise angeben, für wen er genau diese Wohnung benötigt. Dies kann der Mieter natürlich anzweifeln und Widerspruch einlegen. In letzter Konsequenz wird ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheiden.
JacobyMagKnobi
Vermieter können meist die Wohnung nicht einfach so wegen Eigenbedarfs kündigen. Wenn du Glück hast, darf er dir sogar erst in drei Jahren kündigen, nämlich dann, wenn dein vorheriger Vermieter alle Wohnungen in deinem Mietshaus getrennt verkauft hat. Dann kann der neue Wohnungsbesitzer dir erst in drei Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen. Generell muss der Vermieter auch begründen können, warum er deine Wohnung benötigt. Und er muss dir das auch in der Kündigung darlegen, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Und er kann nicht einfach sagen, weil er jetzt darin wohnen möchte, sondern er muss sie wirklich benötigen.