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Gertrud1959

Sind Grundmiete und Kaltmiete eigentlich das Gleiche?

Frage Nummer 25246

Antworten (8)
Alex64
JA.
Ingenius
Nettokaltmiete = "Grundmiete" = (Kapitalverzinsung + Instandhaltung + Verwaltung)
Grundmiete = wie "Nettokaltmiete"
Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung ohne Heizkosten
Kostenmiete = betriebswirtschaftlich errechnete Miethöhe Bruttowarmmiete = Bruttokaltmiete + Heizkosten Warmmiete = Nettokaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung + Heizkostenvorauszahlung
Nachzulesen unter : http://www.urteile-mietrecht.net/Miete25.html
Filinda
Nicht zwingend - bei der Kaltmiete können schon Gebühren für Müllabfuhr usw. eingerechnet sein. Die Grundmiete ist hingegen der Betrag, er wirklich als Mietzahlung zu verstehen ist (ohne Nebenkosten).
BurnS
Im Mietrecht unterscheidet man heute nur im Sprachgebrauch (nicht als juristischer Terminus) zwischen der Grund- bzw. Kaltmiete (= reine Miete ohne alle Nebenkosten) und den Betriebskosten (auch Nebenkosten) genannt. Im BGB hingegen ist nur von "Miete" und "Betriebskosten" die Rede.
Mathyangel2
Im Sprachgebrauch bezeichnen die Begriffe das Gleiche. Es sind die Kosten (Mietzins), die für die eigentliche Raumnutzung gezahlt werden. Kommen dann die Nebenkosten (Betriebskosten) dazu, wird von Warmmiete gesprochen. Es kann auch sein, dass in der Kaltmiete ein Teil der Betriebskosten wie z.B. Müll und Straßenreinigung bereits enthalten ist.
Maximumoverdrive
nein ist es nicht. unter der grund-miete versteht man nur den eigentlich zu entrichtenden mietzins für die wohnung. bei der kaltmiete kommen noch beitreibs- und nebenkosten hinzu, allerdings ohne heizkosten. die sind dann in der warmmiete, die man letztendlich auch zu zahlen hat.
Fischotter
Wie sieht es mit der Grundmiete aus, wenn da Garage und Küchenrate mit eingerechnet werden? Ist das Legal?
Fischotter
es geht darum, dass bei der Kaution, die wir bezahlen müssen, die Küche und die garage mit eingerechnet werden und das, finde ich seltsam.