Antworten (5)
Der Handel ist nur an den drei Tagen vor dem Jahreswechsel erlaubt. Wer sich da fleißig eindeckt und einen großen Vorrat hat, kann den Rest des Jahres knallen. Allerdings müsste man dann auch entsprechende Sichereitsvorkehrungen treffen, was wahrscheinlich viele nicht tun. Das geht natürlich nicht.
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@CarinaCarinaA: Schlichtweg falsch, deine Aussage, man dürfe das ganze Jahr über die Raketen steigen lassen. Jetzt kommen die Stern-Zombies auch noch mit falschen Informationen, die eine Ordnungswidrigkeit beinhalten. Ich denke, lieber Stern, das reicht jetzt mal!
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entweder carina möchte provozieren oder sie meint evtl das abfeuern mit einer ausnahmegenehmigung bei veranstaltungen.
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Normalerweise sind die typischen Feuerwerksraketen nur zu Silvester erlaubt, deshalb bekommt man sie im öffentlichen Handel auch immer erst kurz vor dem 31. Dezember. Mit einer Ausnahmegenehmigung darf man aber auch bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Stadtfest etc.) knallen.
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