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bh_roth

Steinschlag - So ein Mist


Eben hat es geknallt, und ich habe ein Steinschlag in der Scheibe. Knapp rechts unterhalb des inneren Rückspiegels. Würde dieser Schaden, wenn ich ihn nicht mehr vor dem TÜV-Termin (Ende Juni) machen lasse, zum Versagen der Plakette führen?
Frage Nummer 95015

Antworten (6)
elfigy
Ich bekam mit sowas die Plakette. Solange dein Sichtfeld nicht dadurch behindert wird. Das repariert aber nicht nur Carglass, das macht jedes Autohaus genau so gut.
bh_roth
Ich würde das eh nicht bei Carglas machen lassen. Ich habe mich mal erkundigt, was dieses Reparieren bei Carglas kostet (ich meine die Versicherung, nicht mich). Abgesehen davon, dass diese Reparatur optisch nicht einwandfrei ist (weshalb sie ja nicht im Sichtbereich des Fahrers durchgeführt werden darf), kostet mich ein Austausch der kompletten Scheibe weniger (Scheibe + Montage), als Carglass für ihre Reparatur verlangt. Jetzt muss ich nur noch meine Versicherung davon überzeugen, dass meine höherwertige Reparatur (der Austausch der Scheibe) billiger kommt als Carglas. Diesen Austausch kann ich aber erst im Juli machen lassen.
hphersel
liegt der Steinschlag näher als 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt oder imSichtbereich (also oberhalb des Lenkrades), darf die Scheibe nicht mehr repariert werden. "Knapp rechts unterhalb des inneren Rückspiegels" könnte gerade in diese 10-cm-regelung fallen, das ist eventuell eine Argumentationshilfe.
bh_roth
28 cm vom oberen Rand, 14 cm rechts der Scheibenhälfte. Aus Sicht des Fahrers eben knapp rechts unterhalb des Innenspiegels.
hphersel
dann spricht auch verkehrstechnischen Gründen leider nichts gegen eine Reparatur...
netter_fahrer
Die Carglass-Schwätzer haben uns ganz schönen Blödsinn eingeredet, von wegen "krrracks". Ich fahre seit über zwei Jahren mit einem ca. 5 mm großen Macken, eine Handbreit von der linken unteren Ecke entfernt, kracklos vergnügt durch die Gegend. Mein VW-Händler sagte dazu nur: Da passiert gar nichts, sparen Sie sich das Geld. Auch der TÜV-Mann wies mich nur darauf hin, dass da was sei, mehr nicht.
Übrigens: Die Reparatur im Sichtbereich, etwa DIN A 4-Größe über der oberen Lenkradmitte, ist nicht verboten, nur eben nicht als Instandsetzung des Bauteils Scheibe zulässig. Es gibt kein Verbot, sondern keine Erlaubnis.