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Gast

Steuerfrage

Hallo, wir sind 16 Personen die einmal im Jahr ein Radfahrtechniktraining über zwei Tage veranstalten. Es nehmen ca 48 Teilnehmer daran teil, die für die zwei Tage 75€ bezahlen.
Nach Abzug aller Unkosten teilen wir unter uns 16 Trainer den Rest auf, so das jeder ca 160€ erhält. Müssen wir dieses Geld bei der Steuererklärung angeben, oder gibt es dafür einen Freibetrag? Was muss generell beachtet werden um hier nicht in Konflikt mit dem Finanzamt zu kommen? Kann mir wer hierzu genaueres sagen?
Vielen Dank im Voraus
Frage Nummer 3000266340

Antworten (3)
wokk
Ja natürlich.
Wer?
Dein Ansprechpartner auf dem Finanzamt!
PezzeyRaus
Natürlich musst du sämtliche deiner Einkünfte in der Steuererklärung angeben, und zwar nicht netto (nach Abzug der Unkosten), sondern brutto und alle deine Unkosten separat und bei Nachfrage mit Belegen. Das ist mittlerweile sogar bei Freiberuflern der Fall, wozu Hobbyradfahrtechniktrainer sicherlich nicht zählen. Frag mal am besten persönlich im Finanzamt nach (Termin machen und freundlich sein), die beißen nicht.
dea7
Hallo, Ihr lebt im Land der Bürokratie.
Probleme sehe ich hier nicht nur in steuerrechtlichen Fragen, sondern auch z.B. in haftungsrechtlichen. Als Veranstalter seid ihr auch in der Haftung, wenn den Teilnehmern etwas passiert. Habt ihr hier z.B. eine extra Veranstaltungs- Haftpflichtversicherung?
Eure privaten Haftpflichtversicherung werden so etwas garantiert nicht bezahlen. Solche rechtlichen Fragen rund um eure Veranstaltung solltet ihr klären, bevor etwas passiert und ihr ordentlich zahlen müsst. Weitere Punkte wären z.B. Datenschutzeinwilligungen der Teilnehmer und noch weiterer Bürokratismus.
Wenn ihr einfach als Privatperson diese Dienstleistung anbietet, könnte dies rein rechtlich unter Schwarzarbeit fallen.
Ich denke, ihr bräuchtet dafür sogar eine Gewerbeanmeldung als Veranstalter. Dann ist immer der gesamte Gewinn zu versteuern.
Am einfachsten wäre die Gründung eines Sportvereins, welcher in ehrenamtlicher Arbeit für Externe diese Kurse anbietet. Den Rest des Geldes bezahlt ihr euch als ehrenamtliche Aufwandsentschädigung aus, welche bis zu einem Höchstbetrag von 840 € pro Jahr steuerfrei ist.
Dann geht auch Folgendes : alle Teilnehmer des Kurses treten einfach in euren Verein ein und zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr ( in Höhe der Kursgebühr), + 10 € Mitgliedsbeitrag / Jahr. Lasst einen ordentlichen Mitgliedsantrag ausfüllen, welcher nach einem Jahr einfach kündbar ist. Dann ist der Kurs eine normale Vereinsveranstaltung, wie jedes Fußballtraining und über das Vereinsrecht abgesichert.
Der Vorstand des Vereins ( also ihr) zahlt sich dann den Gewinn als Ehrenamtspauschalen oder Aufwandsentschädigungen aus.

Erkundigt euch bitte zu den Rechtsgrundlagen, bevor ihr euch hier Ärger einhandelt, nicht nur steuerrechtlicher Natur.