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Steuerrückerstattung, Bafög

Danke. ich habe noch ein Anliegen: Meine 2 Kinder studieren u.erhaltenBafög. Seit 2014 habe ich die Steuerkl.1, d.h.weniger Netto . Ich würde beim" Bafögamt" gerne einen Aktualisierungsantrag stellen. Der Bafögsatz richtet sich immer nach dem Einkommen von vor 2 Jahren. Ich weiß nicht, ob die Rückzahlung der Weiterbildungskosten vom Finanzamt als Einkommen angerechnet werden u. wir dann evtl. wieder einen Teil des aktualisierten Bafögsatzes zurückzahlen müßten. Weiß jemand Rat?
Frage Nummer 94771

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