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Lutz Mö0815

Steuerspartipps für nicht verheiratetes Studentenpärchen mit Baby gesucht!

Frage Nummer 40911

Antworten (10)
TschiTschi
Heiraten!
Az666
@ ing. der Erziehungsfreibetrag den du ansprichts gitl für alle Kinder unabhängig ob alleinerziehend oder nicht (vgl. § 32 (6) EStG) bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der sogar (soviel zum Thema heiraten) den erhält natürlich auch jeder Elternteil einfach, womit sich das mit der Heirat relativiert. Bei einer Veranlagung wäre es sowieso zu überprüfen inwiefern es Vorteile bringt.
Es gibt keine Steuerspartipps, man kann nur seine Steuererklärung richtig ausfüllen und wie das geht kann dir nur einer sagen, der deine Unterlagen einsehen kann.
Belege sammeln und den Steuerhilfeverein fragen, dürfte am meisten Sparpotential bieten, oder halt direkt einen Steuerberater, die Kosten lassen sich auch berücksichtigen.
Applet
@ing793 Natürlich zahlen Studenten Steuern, wenn sie über 400€ im Monat verdienen. Wenn du ein berufsbegleitendes Studium hast sowieso. Ich würde (wie mein Vorredner) ebenfalls Konz empfehlen. Dort sind alle wichtigen Tipps zur Steuerersparnis aufgelistet.
Applet
Entschuldige du hast natürlich Recht. Habe die Steuern gerade mit den Sozialabgaben verwechselt. Bitte um Entschuldigung.
Az666
@ing792 das hattest du aber so nicht geschrieben, da steht Erziehungsfreibetrag und der gilt für §32, davon mal abgesehen gilt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ja nur wenn die beiden nicht zusammen wohnen etc. ich denke der nutzt denen nichts.
Aber Recht hast du bzgl der tatsächlichen Steuerlast der beiden, die dürfte bei Null liegen, da sie wohl nicht so viel verdienen werden (also ich kannte damals keine Vollzeitstudenten, die so viel verdienten).
Der beste "Spartitpp" ist aber ein Fachmann, da die wissen wo man noch was rausholen kann.
Btw. man kann natürlic auch noch Sonderausgaben für das Kind geltend machen, damit mindert sich das zu versteuernde Einkommen noch weiter (max. 4000,-)
Az666
@ing. So ich werd zwar jetzt mal Kleinkariert und das wird eh keinen interessieren, geschweige denn verstehen, der nichts mit Steuern zu tun hat aber:
Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Bergriffe und im 24b steht nichts von "Erziehung" im Gegensatz zu 32 wo ausdrücklich dieser Begriff fällt. Daher kann man das auch nicht aus ihrem Eingangspost entnehmen da die beiden Begriffe eben nicht zusammen gehören.
(aber wie gesagt, das ist eh jetzt nur der Gründlichkeit halber)
mrsbigbang
Wenn Ihr zusammen lebt und eine Haushaltsgemeinschaft habt, fällt der Freibetrag für Alleinerziehende leider weg. Auch wenn Ihr nicht verheiratet seid.
Zoe Kö_54
Steuerberater suchen! Ernsthaft, das Steuerrecht ist so komplex, da kann man mit solchen Minimalangaben nix anfangen. Zahlt Ihr denn überhaupt Steuern? Denn nur, wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen über den Freibeträgen habt, könnt Ihr ja was an Steuern zurück bekommen. Also Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, alles andere wäre unseriös.
007Hansen
Wenn ihr beide Studenten seid, zahlt ihr doch keine Steuern, oder habt es zu mindest einfach alles wieder zurückzuerlangen, weil ihr die Freibeträge nicht überschreitet. Diese erhöhen sich übrigens durch das Kind. Möglicherweise könnt ihr mehr steuerfrei verdienen wenn ihr verheiratet seid, das kann man ja ändern.
LANeeleeeee
Auch Studenten haben Anspruch auf Unterhalt, was den Eltern Steuern sparen könnte. Kosten für das Studium, falls es sich um eine Erstausbildung handelt, können als Werbekosten abgesetzt werden. Kinderbetreuungskosten können als Werbekosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.