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Gast

Strafanzeige wegen angeblicher vorsetzlicher Körperverletzung auf Anraten durch die Schule gestellt worden !

Schule hat Strafanzeige angeraten gegen meinen Sohn.
Warten nun täglich.
Wie soll nun das weitere vorgehen meinerseits denn sein.?
Frage Nummer 52849

Antworten (1)
bh_roth
Schon alleine deshalb, weil jeder Fall anders ist, auch wenn er für den Laien vergleichbar aussieht. Allerdings würde ich jetzt einfach abwarten, bis die Nachricht in der Post ist, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist. Das allein heißt noch gar nichts, außer dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft anfängt zu untersuchen, ob an den erhobenen Vorwürfen etwas dran ist, und du weißt, welches Vergehen vorgeworfen wird. Dann wird dein Sohn zu einer Aussage aufgefordert. Zu dem Vorwurf muss dein Sohn keine Stellung nehmen. Ist er noch minderjährig, kannst du überall mit dabei sein. Erst, wenn Anklage erhoben wird, solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen, Beratungsgespräche sind oft kostenlos.
Also erst einmal abwarten.