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Gast

strafe wegen falsch aussage fremder personen... was kann man dagegen denn tun??

ich möchte mich über das regierungspräsidium kassel beschweren!man soll zum zweiten strafe zahlen für falsch parken,obwohl man beim ersten mal über 200km entfernt und jetzt beim zweiten mal durch die arbeitszeit am sogenannten tatort nicht hätte parken können!klären kann man den fall wieder mal nicht,da entweder die die leitungen belegt sind,aber sobald die leitungen frei sind geht niemand ran.... so wird der kleine man vom staat wieder mal abgezogen...
Frage Nummer 40609

Antworten (1)
bh_roth
Hast du irgendwann in deinem Leben mal was gehört von Groß- und Kleinschreibung, Leerzeichen nach Satzzeichen?
Du musst dir schon ganz sicher sein, dass dein Fahrzeug nicht falsch geparkt wurde. Neuerdings werden nämlich zur Beweissicherung Fotos vom Fahrzeug und Kennzeichen gemacht. Und solltest du das Fahrzeug jemandem gegeben haben, der es falsch geparkt hat, dann bist trotzdem du als Halter in der Pflicht.