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Gast

Strafverfahren

Ich habe beim rückwärts ausparken ein auto angetippt.habe wegen Regen verkehrmein Auto in die alteparklücke gefahren.bin zum Auto habe keinen Schaden fest gestellt.an meinem Auto stellte ich auch keinen Schaden fest.da ich das Auto nur berührt hatte dachte ich es ist nichts passiert.eine Zeugin zeigte diesen Vorfall an.ich bekam ein Urteil wegen Vorsatz.ich legte Widerspruch ein.mein Anwalt hat während der Verhandlung kein Wort darüber erwähnt dass das fahrlässig war.es wurde ein Deal ausgehandelt.ich nehme den Widerspruch zurück.ich habe es in dem glauben zugestimmt mit dem Gedanken dass fahrlässig keit Urteil sein wird.ich meine ich bin mit dem Anliegen zum Anwalt gegangen.weil ich mich nicht schuldig gefühlt habe..ach so ich hatte mir ein falsches Auto angeschaut.ich hatte mich um den Unfall gekümmert!!Ich bin mit dem Gewissen los gefahren dass durch den leichten Anstöße nichts passiert ist.sonst hätte ich die Polizei geholt.ich bin ratlos weiss nicht wie ich mich gegen dieses Unrecht wehren soll!!!!das ist zu mindestens kein Vorsatz!!eher eine Fahrlässigkeit!!das vollziehe ich nach.ich hoffe sehr von ihnen zu hören.ich kann mit dieser Ungerechtigkeit nicht umgehen.das schlimme ist..Ich weiss nicht wie ich nun vorgehen kann.in der Hoffnung von ihnen zu hören verbleibe ich mit freundlichem Gruss petra borgner
Frage Nummer 3000109401

Antworten (1)
Cheru
Du hast ein anderes Auto berührt.
Du hast es bemerkt, wofür es sogar Zeugen gibt.
Du weißt durch die Fahrausbildung, dass man entweder vor Ort warten oder die Polizei holen musst.
Du hast Dich aber ganz bewusst entschieden, den Ort zu verlassen.

Das Entfernen vom Unfallort war damit eindeutig Vorsatz.

Es mag fahrlässig gewesen sein, das Auto zu touchieren. Du wirst es sicher nicht mit Absicht (Vorsatz) gemacht haben. Aber darum geht es hier nicht, denn der Vorsatz liegt im Abhauen.

Interessant wäre jetzt die Höhe des verursachten Schadens, denn u.a. danach richtet sich die Höhe der Strafe.