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zelliberlin

Straßenmusikanten

Wenn Straßenmusikanten mit einer gebührenpflichtigen, städtischen Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes meine Lieder/Texte spielen, wie erhalte ich denn da meinen GEMA- Anteil? Die werden ja wohl kaum songlisten einreichen...
Frage Nummer 30616

Antworten (1)
bh_roth
Sobald öffentlich Gema-pflichtige Musik aufgeführt wird, müssen Gema Gebühren bezahlt werden. Ganz egal wie die Musik abgespielt wird.
Die erhältst du aber nur, wenn du selbst Gema-Mitglied bist.
Möglicherweise wird die Anzahl der Zuhörer geschätzt.
Wie der Straßenmusikant dann diese Gebühren abführt, damit du dein Geld bekommst, weiß ich nicht.