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Gast

Testament vom Schwager per Computer erstellt und vier Personen haben unterschrieben

Hallo,
ich habe in der Nachbarschaft einen traurigen Fall. Der Partner unserer Nachbarin ist nun nach 16 Jahren Zusammengehörigkeit verstorben. Er war im Krankenhaus, in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und hat seinen Schwager gebeten, ein Testament zu schreiben, indem seine Schwester Alleinerbin ist, seine Lebensgefährtin aber die gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung bekommen soll. Der Verstorbene, seine Schwester, sein Schwager und die Lebensgefährtin haben unterschrieben. Also die Schwester des Verstorbenen war mit der Regelung zu dem Zeitpunkt sehr einverstanden da sie diverse Immobilien und Güter vererbt bekommen hat. Nun hat das Gericht aber entschieden, auch die Eigentumswohnung geht an die Schwester, gibt es hier Möglichkeiten, gegen das Gerichtsurteil anzugehen?
Frage Nummer 3000107741

Antworten (6)
elfigy
Was hält Sie davon ab, mit dieser Frage zu einem Anwalt für Erbrecht zu gehen? Hier können Sie keine korrekten juristischen Auskünfte bekommen.
Cheru
Und wenn Du mal dran bist, dann beachte bitte, dass ein Testament handschriftlich verfasst werden muss (es sei denn, Du bist minderjährig oder kannst nicht lesen).
Lempel
Cheru,»minderjährig und kannst nicht lesen?«
Wenn man schreiben kann, ist man klar im Vorteil.
Lempel
Ach elfigy, wenn man hier nicht von dir konkrete juristische Auskünfte bekommen könnte, wo denn sonst?
Cheru
Nochmal zur Frage:

Gegen das Gerichtsurteil kann man Rechtsmittel einlegen. Man wird aber keinen Erfolg erzielen, denn der kurze klare §2247 BGB ist eindeutig:

(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
(2) ...
(3) ...
(4) Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht zu lesen vermag, kann ein Testament nicht nach obigen Vorschriften errichten.

Der Notausgang im ersten Verfahren wäre also offenbar gewesen, dass der Kranke nichts mehr lesen konnte. Dafür waren aber bestimmt zu viele Zeugen vor Ort.

Das PC-Testament ist daher keines. Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Lebensgefährtin ist doppelt getroffen. Es tut mir leid.
didius
Es könnte ein sog .Nottestament sein gem. § 2250 BGB.Da ist es nicht notwendig, dass es handschriftlich ist. hier genügen Zeugen.
Dringender Rat: Rechtsanwalt aufsuchen, um die Voraussetzungen zu prüfen.