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Alle Beiträge zum Thema: Anwaltskosten

Anwaltskosten

Hallo, ich hatte letztes Jahr ein Auto von Privat gekauft und Raten vereinbart. Der Fahrzeugbrief blieb beim Verkäufer. Anfang diesen Jahres hatte ich massive Zahlungsschwierigkeiten und bat den Verkäufer einen Monat mit der Zahlung aussetzen zu dürfen. Dieser konsultierte sofort einen Anwalt der mir ein Schreiben mit sofortiger Zahlungsaufforderung zukommen lies und berechnete mir für das Schreiben gleich 87 Euro. Ich habe die Rate bezahlt, konnte aber die Anwaltskosten nicht begleichen. Inzwischen ist das Auto vollständig bezahlt, die Anwaltskosten belaufen sich allerdings jetzt auf 327 Euro. Der Verkäufer schickt mir den Fahrzeugbrief nicht zu, obwohl das Fahrzeug bezahlt ist. Der Anwalt will das Fahrzeug das ja nun in mein Eigentum übergegangen ist pfänden. Soweit die Vorgeschichte. Nun meine Fragen: - Wieso muss ich die Anwaltskosten des Verkäufers bezahlen.? Wenn ich zum ASnwalt gehe muss ich selbst bezahlen. - Was kann ich machen, um den Fahrzeugbrief zu bekommen? Einen Anwalt kann ich mir wirklich nicht leisten. - Darf der Anwalt mein Auto (einen 22 Jahre alten BMW) pfänden? Ich würde mich über schnelle Beantwortung sehr freuen.

Ich kann meine Scheidungsanwältin wegen der Hausüberschreibung nicht mehr zahlen. Gibt es irgendwo Hilfe?

Hallo Ich lebe in Scheidung und habe eine Anwältin die meine Angelegenheit vertritt. Bisher aufgelaufene Rechnungen, wegen Unterhalt und Scheidungsfragen, konnte ich per Raten bezahlen. Nun geht es um das gemeinsame Haus. Mein Ex und ich haben uns privat von Anfang an darauf geeinigt, das er das Haus übernimmt -es ist noch verschuldet und bei Verkauf hätten wir jeder ca. 35.000€ Schulden- und die Notar-und Austragungskosten trägt. Es ist geklärt das ich bei der Bank und beim Grundbuchamt ausgetragen werde, abgesichert bin ich durch die Rücklastklausel. Abgemacht war, das wir dafür keinen Anwalt brauchen, ich war damit einverstanden das er einen unparteiischen Notar aussucht. Nun hat dieser die Entwürfe des Vertrages meiner Anwältin geschickt und es ging einiges hin und her. Sie sagt mit jetzt, sobald ich beim Notar unterschreibe steht ihr anteilig zum Hauswert Honorar zu. Das sind ca. 1500€ Meine Frage: Da ich sie ja nicht mit der Hausübertragung beauftragt habe, kann sie das Geld verlangen, nur weil es Scheidungsgegenstand ist? 2. Frage: Gibt es irgendwo für so einen Fall finanzielle Hilfe? Anzumerken wäre noch, das mein Ex lieber das Haus verkauft und Schulden macht, als meinen Anwalt mitzuzahlen. Er steht finanziell auch wesentlich besser da