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Gast

Anwaltskosten

Hallo, ich hatte letztes Jahr ein Auto von Privat gekauft und Raten vereinbart. Der Fahrzeugbrief blieb beim Verkäufer. Anfang diesen Jahres hatte ich massive Zahlungsschwierigkeiten und bat den Verkäufer einen Monat mit der Zahlung aussetzen zu dürfen. Dieser konsultierte sofort einen Anwalt der mir ein Schreiben mit sofortiger Zahlungsaufforderung zukommen lies und berechnete mir für das Schreiben gleich 87 Euro.
Ich habe die Rate bezahlt, konnte aber die Anwaltskosten nicht begleichen. Inzwischen ist das Auto vollständig bezahlt, die Anwaltskosten belaufen sich allerdings jetzt auf 327 Euro. Der Verkäufer schickt mir den Fahrzeugbrief nicht zu, obwohl das Fahrzeug bezahlt ist. Der Anwalt will das Fahrzeug das ja nun in mein Eigentum übergegangen ist pfänden. Soweit die Vorgeschichte.
Nun meine Fragen:
- Wieso muss ich die Anwaltskosten des Verkäufers bezahlen.? Wenn ich zum ASnwalt
gehe muss ich selbst bezahlen.
- Was kann ich machen, um den Fahrzeugbrief zu bekommen? Einen Anwalt kann ich
mir wirklich nicht leisten.
- Darf der Anwalt mein Auto (einen 22 Jahre alten BMW) pfänden?

Ich würde mich über schnelle Beantwortung sehr freuen.
Frage Nummer 3000085300

Antworten (1)
gtc61
Das würde ich sagen ist richtig scheiße gelaufen. Das er dir den [url=http://https://deinautoguide.de/ratgeber/fahrzeugbrief/]Fahrzeugbrief[/url] nicht ausgehändigt hat. Was ist denn darauf geworden?