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Alle Beiträge zum Thema: Bankschließfach

Kann der Betreuer einer Person dessen Schließfach öffnen ohne daß eine zweite Person dabei ist, die bestätigen kann , was da drin ist?

Kann ein Betreuer einfach an das Schliessfach der betreuten Person, wenn keiner weiss, was da drin ist. Muss da nicht eine zweite Person dabei sein, die das nachprüft?

Welche Lösung gibt es, ein Schließfach aufzulösen, wenn der Ex-Partner seine Unterschrift zur Auflösung aus Böswilligkeit verweigert?

Vor 7 Jahren wurde ein Schließfach von meinem Ex-Partner und mir bei einer Bank angemietet. Seit 2 Jahren versuche ich das Schließfach zur Vermeidung von Kosten aufzulösen. Das Schließfach ist leer. Ich hatte sogar den Ex-Partner als meine Vertretung benannt, der mit einem Bankangestellten das Schließfach auflöst und sozusagen den Inhalt ordnungsgemäß übergeben würde. Das von der Bank an jeden versandte Formular zur Auflösung wurde nur von mir unterschrieben und zurückgesandt.