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Gast

Kann der Betreuer einer Person dessen Schließfach öffnen ohne daß eine zweite Person dabei ist, die bestätigen kann , was da drin ist?

Kann ein Betreuer einfach an das Schliessfach der betreuten Person, wenn keiner weiss, was da drin ist. Muss da nicht eine zweite Person dabei sein, die das nachprüft?
Frage Nummer 3000034526

Antworten (6)
elfigy
Wenn der Betreuer die Finanzverwaltung hat, kann er das. Die Frage ist sehr interessant. Es ist eine Gesetzeslücke, die sich hier auftut. Es mßte eigentlich bestimmt werden, daß ein Zeuge dabei sein muß. Der Betreuer muß die sonstigen finanziellen Erledigungen auch nachweisen.
elfigy
Es ist juristisch einwandfrei. Die Möglichkeit der Bereicherung ist gegeben.
elfigy
Man könnte in der Patientenverfügung, in der man ja auch Betreuungsfragen regelt, bestimmen, dass zu Beginn der Betreuung das Schließfach nur mit einem Zeugen erstmalig geöffnet werden darf. Das müßte man auch so bei der Bank hinterlegen.
Gast
elfigy - verwechselst du da nicht Patientenverfügung mit Betreuungsvollmacht?
elfigy
caro, es wäre hilfreich und würde für mehr Klarheit sorgen, wenn du nicht überall noch eine doofe Bemerkung hintendran hängen würdest.
Mahatananda
Hallo ihr Lieben,
ich kenne das Problem. Meine Stiefschwester ist drei Tage nach dem Tod meiner Mutter
an Ihr Schließfach bei der Hamburger Sparkasse gegangen, mit einem vorläufigem Betreuerausweis und ihrem BPA,
hat Sie das Schließfach meiner Mutter mutmaßlich geplündert