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Leno

Darf ich Fotos von Personen im öffentlichen Raum machen? Bedrohung durch einen Passanten

Darf ich für ein privates Projekt Fotos von vorbeifahrenden Radfahrern auf dem Elberadweg vor der Altstadtkulisse Dresdens machen? Die Gesichter sind bei einem Aufnahmeabstand von ca. 50 m in der Regel nicht zu erkennen. Kamera: DMC-TZ3 10 x optical zoom.
Anlass diese Frage zu stellen, war ein belastendes Erlebnis mit einem in der Nachbarschaft sitzenden jungen Mann, der mich in übelster Weise beleidigt und mir Prügel angedroht hat, weil so etwas verboten wäre.

Frage Nummer 48784

Antworten (19)
bh_roth
Du verletzt zumindest das "Recht auf das eigene Foto"". Jemand, der nicht in besonderer, überragender Funktion (z.B. Politiker, Schauspieler) in der Öffentlichkeit steht, darf eigentlich so lange nicht fotografiert werden, bis er seine Erlaubnis dazu erteilt.
Das unterbleibt oftmals, und wird zu 99% nicht verfolgt, und als genehmigt vorausgesetzt. Aber es bleibt ein Recht, gegen das verstoßen wird. Gesetzlich schärfer ist es geregelt, wenn du Fotos machst von Personen in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich. Das hat oft strafrechtliche Relevanz.
Musca
Ja, es gibt das Recht auf das eigene Bild...das aber nur bei Veröffentlichung. Bei privater Nutzung eher nicht. Viele Denkmäler oder Touristenhochburgen lassen sich ohne Abbildung von Passanten gar nicht mehr fotografieren. Wenn ich aber in der Frühe auf dem Wochenmarkt mit dem Tele Aussteller und Passanten fotografiere, sage ich zumindest den Ausstellern bescheid, das gibt eine gewisse Sicherheit.
sunnyboy_1
leno, du haettest diesen jungen Mann auch gleich fotografieren und dessen Beleidigungen aufzeichnen sollen ;-) Mit dem Handy.

Es ist nicht das Problem dieses in der Nachbarschaft sitzenden Honks, was du fotografierst. Er hat dir weder etwas vorzuschreiben, noch dich zu belehren. Wenn, dann koennten sich hoechstens die Fotografierten beschweren.

Warum faellt mir gerade das "typisch" Deutsche ein?? Ach ja, die kuemmern sich immer mehr um die Nachbarn als um sich selbst.
micle
Ich sehe das wie Musca. Dieses Foto kannst du nur als Nachtaufnahme, bei extrem schlechtem Wetter oder ohne die Elbe im Vordergund belichten, wenn du es vermeiden willst, Fahrradfahrer mit zu fotografieren.
Da der Abstand zu den Fahrradfahrern zudem etwa 50 Meter beträgt, können sich diese Personen nicht als Hauptmotiv betrachten, sie dienen (austauschbar, ohne Individualität) bestenfalls als zusätzliches, zum Motiv passendes Bildelement, idealerweise im goldenen Schnitt platziert ;-)
neilo
Wenn es so wäre, hätte der Stern mit seinen "Bildern des Tages" aber erhebliche Schwierigkeiten.
Überhaupt alle Zeitungen, die z.B. von einem Strassenfest, Demo etc. mit Bildmaterial berichten.
Ignatius
Du darfst von öffentlichen Grund aus alles fotografieren, was zu sehen ist. (Ausnahmen gibt´s im Prinzip nur, wenn du dich in der Nähe eines militärischen Sperrgebietes befindest und das Fotografieren ausdrücklich verboten ist..)

Es ist also absolut legal in Dresden Passanten zu fotografieren, selbst wenn sie damit nicht einverstanden sind. Es bleibt allerdings eine Frage der Höflichkeit, ob man soetwas mancht - illegal ist es aber nicht, denn es gibt kein Gesetz, das solche Fotos verbietet.

Es gibt aber leider auch nicht wenige Menschen die sich in einem Rechtsirrtum befinden und glauben, das Fotografieren von Mitmenschen sei nur mit deren Einverständnis erlaubt. Dieser Irrtum könnte aus einer Verwechslung von gesetzlichen Vorschriften entstanden sein. So muss man vor der Veröffentlichung eines Fotos die abgebildete Person um Erlaubnis fragen (sofern sie nicht nur "Beiwerk" ist).

Rumzeigen der Fotos ist also verboten - fotografieren aber legal.
juneu
Es mag nicht gesetzlich verboten sein, aber muss man denn unbedingt alles machen was gesetzlich erlaubt ist? Es ist z.B. nicht gesetzlich verboten wenn Du deine Freundin betrügst. Es ist auch nicht gesetzlich verboten wenn Du den Nachbarn oder Kollegen die Dich morgens freundlich grüßen ein "buäääh" erwiederst. Aber wenn Dich dann jemand von denen beledigt und Dir prügelt androht, dann solltest Du dich nicht wirklich über so eine Reaktion wundern. Und das dann als vollkommen unbegründete Bedrohung von fremden Leuten zu empfinden ist doch schon etwas seltsam. Immerhin hast Du ja nicht den Weg oder die Kulisse fotografiert sondern gehst gezeiehlt auf andere Leute los. Würde Dich das etwa nicht nerven wenn fremde Leute unbedingt Fotos von Dir machen wollen? Und wenn Du das als so "belastendes Erlebnis" empfindest wenn einer von den Leuten die Du so nervst sich wehrt bzw sie in Schutz nimmt, dann solltst Du vielleicht einfach aufhören Sie zu nerven?
juneu
@sunnyboy_1 Na ich hoffe doch mal, dass du ebenfalls so ein typischer deutscher Honk bist der sich ebenfalls für andere Leute einsetzt wenn sie belästigt werden? Oder gehst du einfach vorbei wenn Du sagen wir mal siehst wie ein Typ ein Mädchen belästigt,, jemand vor die U bahn geschubst wird oder Tot auf der Straße liegt, und denkst was ist das denn dein Problem?
sunnyboy_1
@juneu: Ich glaube, du differenzierst nicht genug: Es ist ein Unterschied, ob mir ein Nachbar erzaehlen will, was ich zu machen habe, weil ER glaubt, dass das, was ich mache, verboten sei. Diese "Glaubensfrage" gehoert nicht zu seinem Aufgabenbereich. Wenn, koennen sich immer nur die Betroffenen beschweren, nicht dieses mentale Pantoffeltierchen.

Nein, ich kuemmere mich nicht um meine Mitmenschen, so lange sie nicht in Lebensgefahr stecken.Fuer Belaestigungen ist bei euch die Polizei zustaendig, nicht ich. In meinem Land herrscht das Dschungelgesetz, da kann ich mich praechtig wehren, ohne befuerchten zu muessen, krankenhausreif geschlagen zu werden. Eine 45er Magnum hilft mir auf beeindruckende Weise, Banditen zu verjagen. hasta luego ;-)
juneu
@sunnyboy_1 Vom Gesetz her ist ja es ja sogar erlaubt. Der Punkt jedoch, dass man sowas einfach nicht macht. Wenn man sich um seine Mitmenschen interessiert kann man aber auch gar nicht pauschal sagen es können sich immer nur die Betroffenen beschweren.

Wenn z.B. irgendjemand beim vorbeigehen deine Freundin fotografiert und dabei noch etwas vor sich hin murmelt wie "...Fi.vorlage..." was ich lieber nicht zitiere, und das ganze bekommst nur Du mit, dann unterstelle ich Dir aber auch einfach mal pauschal, dass Du dann deine 45er Magnum ziehen wirst. Und das meiner Meinung nach volkommen zurecht ;-)! Und das ganze sich obwohl deiner Meinung nur der Betroffene selber beschweren kann und der andere sich vollkommen legal im gesetzlich erlaubten Rehmen bewegt hat.
g3cd
Mit einem 500mm Tele kann ich aus 20m Entfernung schöne Potraitfotos machen. Die Leute starren direkt in die Kamera und kapieren gar nicht, dass ich sie gerade vom Haaransatz bis zur Brust fotografiere, und nicht etwa den kompletten Dom hinter ihnen. Darum bezweifel ich, dass irgendein radfahrender Passant aus 50m Entfernung sowas überhaupt mitbekommt.
Der pöbelnde Junge Mann wollte auch nicht "die guten Sitten" verteidigen und erwirken, dass man fahrende Radfahrer um Erlaubnis fragt, sondern nur eines: pöbeln. Er hätte genauso Gewalt angedroht OHNE Kamera, weil im die Schnürsenkel nicht gefallen, die Frisur oder was weiß ich.
Die rechtliche Frage ist hier bereits geklärt: man DARF Personen im öffentlichen Raum fotografieren, man darf Fotos davon sogar veröffentlichen, solange das eine Personengruppe ist (ab 5 Personen?) und die Personen an einer öffentlichen Veranstaltung teilnahmen. Man darf nicht ohne Erlaubnis in die Schlafzimmer seiner Nachbarn hinein fotografieren oder Nackte.
ashcroft
Die Einwilligung der abgebildeten Personen müsste nur eingeholt werden, wenn sie auf den Fotos erkenntlich wären. Stichwort: Panoramafreiheit
Ar_Go
Hallo,
in den vorausgehenden Antworten sind einige richtige Ansätze aber leider auch viele falsche Aussagen enthalten. In einem ca 30 min kostenlosen Video von Galileo-Press gibt ein auf Fotorecht spezialisierter Anwalt Antwort auf genau die oben gestellten Fragen. Es ist zu finden unter: Blende 8 - Folge 72 - Fotorecht bei Porträts und Personenaufnehmen.
Ich empfehle jedem, der sich ernsthaft für dieses Thema interessiert, sich dieses Video anzusehen!
bh_roth
Ups! Gelöscht, und schon wieder da!
Sunnyboy, es gibt keine 45er Magnum. Womit also wolltest du die Banditos beeindrucken?☺
pc-ersthelfer.de
zu der letzten aussage, daß es keine 45er magnum gäbe: erst informieren, dann meckern. siehe wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/.460_S%26W_Magnum
Maus2
Also: die meisten Antworten hier sind einfach falsch. Erkundige dich mal unter dem Stichwort "Straßenfotografie" - die ist rechtlich gesehen kaum noch möglich.
Du musst zwingend die Erlaubnis aller Abbgebildeten vor dem Auslösen einholen, Kinder dürfen nicht auf dem Bild sein (außer Erlaubnis beider (!) Eltern) liegt vor.
Dier Veröffentlichung ist nicht entscheidend, der Abgebildete muss nicht dulden, dass du das Bild hast und jemand zeigen könntest.
Die Anfordungen an die Erkennbarkeit der Personen sind sehr gering - wenn Freunde jemand erkennen könnten an Haltung Kleidung Fahrrad reicht das schon.
Ausnahmen gibt es nur für Pressefotografie auf Versammlungen etc
Die Panoramafreiheit ist ein niederrangiges Recht - die sticht nicht gegen das Persönlichkeitsrecht. Dass Gerichte in dieser Frage vor 40 Jahren anders entscheiden haben, nützt heute nichts.
Johannes-77
Hi.
Ja. Es gibt ein Recht auf das eigene Bild. Dieses Recht bedeutet: der Rechteinhaber muss in der Lage sein über die Veröffentlichung der Bilder zu bestimmen und bei entgeltlicher Verwertung seine Ansprüche anzumelden.

Das bedeutet dass man natürlich "die Leute vor dem Kölner Dom" photographieren darf, wenn diese jedoch ankommen und sagen "wir wollen das nicht" dann muss man auf die Aufnahme verzichten. Theoretisch haben die photographierten Leute auch einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit den Bildern geschehen soll, weshalb ein Photokünstler oder Photograph sich hierzu auf Anfragen ausweisen muss. Am Besten er hat auch ein Foto-Tagebuch dabei, wo er vermerkt wie er die Kamera aufgestellt hat und dass diese von den Passanten wahrgenommen wurde. Es kann sonst später zu Rücknahmeforderungen kommen -und da Bilder im digitalen Zeitalter kaum wirkungsvoll "aus dem Internet löschbar" sind, könnte es sogar Schadensersatzforderungen geben, von "Honorarforderungen" bei verwerteten Bildern mal ganz abgesehen. Häufig sind Leute aber auch gar nicht so abgeneigt als Beiwerk auf einem Foto zu landen und man kann sich direkt schriftlich geben lassen dass diese auf Ansprüche verzichten. Dann ist man auf der sicheren Seite. Im Foto-Tagebuch vermerkt man am Besten auch, wie die Kamera an diesem Tag gestanden hat, sofern das aus den Bildern nicht hervorgeht (ultra-Tele...). Denn wenn ich z.B. Aufnahmen mit verdeckter Kamera mache, hat der andere keine Gelegenheit sein Recht am Bild anzumelden.
Seriöse Bildagenturen (wo man seine Stock-Assets zum Aufpimpen der eigenen Website kaufen kann) verlangen auch dass ihre Photographen entsprechende Nachweise führen.

Interessant ist die Frage ob ich mit Bildern die andere bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, zur Polizei gehen kann und dort eine Strafanzeige erwirken kann. Zum Beispiel eine Verkehrskamera am Rückspiegel oder eine Gopro auf dem Motorradhelm zeigt wie mir einer die Vorfahrt nimmt oder am Steuer telefoniert. Da gilt -zumindest bei der Polizei in NRW: die Aufnahmefunktion darf nur starten, wenn ich tatsächlich am Ort bin, ich also "filme wie ich fahre". Kommt es dann zu einem Rechtsstreit kann ich meine eigene Unschuld mit dem Bild beweisen, aber ich kann nicht dritte (also unbeteiligte, also Leute mit denen ich nicht ohnehin einen Rechtsstreit habe) bei der Polente anschwärzen.
Dr. Allwissend
Es gibt auch Kameras die datenschutzkonforme Fotos machen. Ein Software-Algorithmus rechnet Personen und Fahrzeuge aus den Aufnahmen raus.
qualifan
Hallo Maus2, du solltest dich erst informieren und das auch qualifiziert, und dich erst dann äußern. Was in Deutschland erlaubt ist, regeln nicht irgenwelche privat erstellte "Straßenfotografie"-Abhandlungen, sondern auschließlich das StGB. Und zwar: § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Ein Radweg ist öffentlich und nicht im persönlichen Bereich: also ist das Fotografieren für eigene Zwecke ohne jede Nachfrage erlaubt, nur nicht das ungefragte Veröffentlichen, es sei denn als Beweis für die Polizei. Man kann also nur diskutieren, ob man das gut findet. Aber ich habe noch nie verstanden, warum über 90 % aller Beiträge in allen Foren hirnlos erstellt werden, nur um sich zu produzieren. Mich nerven diese Typen.