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Alle Beiträge zum Thema: Zahnbehandlung

Muss ich eine Zahnbehandlung bezahlen, die bei mir vermutlich durchgeführt wurde, die ich aber überhaupt nicht wollte, jedenfalls nicht in diesem Ausmaß.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zwei Zahnbehandlungen hinter mir und habe mir hierzu vorher Kostenvoranschläge für die Beihilfe und der Privatversicherung ausstellen lassen. Diese habe ich eingereicht und um Genehmigung gebeten. Die Zusagen und voraussichtliche Kostenerstattungen habe ich dann an den Zahnarzt weitergereicht und darum gebeten, die Behandlungen diesen anzugleichen. Ich wollte keine Zuzahlungen leisten und keine Sonderbehandlungen, sondern ausreichend funktionierende Zähne und bin nach wie vor der Meinung, dass die Kostenzusagen dies hätten abdecken können. Noch vor Behandlungsbeginn hatte ich von der Beihilfe das Merkblatt „Informationen über die Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen“ erhalten, das ich der Zahnarztpraxis sofort mit der Bitte weiterreichte, dass die Behandlungen und damit die Berechnungen diesen entsprechen mögen, denn ich hatte die darin enthaltenen Hinweise leider nicht im vollen Umfang verstanden. Ausdrücklich hatte ich noch um Überprüfung v o r Behandlungsbeginn gebeten, denn ich hatte bei bisherigen Zahnbehandlungen nie etwas zuzahlen müssen und wollte es auch diesmal nicht. Die Rechnungsbeträge weichen aber deutlich von den Zusagen von Beihilfe- und Versicherungszusagen ab, was ich aber unbedingt vermeiden wollte und dies auch unmissverständlich und mehrfach, sowohl mündlich als auch schriftlich, zum Ausdruck brachte. Bei einer Behandlung ist der Rechnungsbetrag 11.293 86 € und die Kostenzusage von Beihilfe u. Versicherung 10.044,72 € Differenz 1.249.14 € Bei der zweiten Behandlung ist der Rechnungsbetrag 3.352,03 € und die Kostenzusage von Beihilfe u. Versicherung 2.938,57 € Differenz 413,46 € Mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedenfalls, dass Zahnbehandlungen so durchgeführt werden sollten, wie es der Patient wünscht, selbst wenn bessere Ausführungen möglich wären. Leider dürften die meisten Patienten überhaupt nicht in der Lage sein, evtl. abweichende Besserbehandlungen zu erkennen und sollten sich deshalb darauf verlassen können, dass der behandelnde Zahnarzt keine zusätzlichen und kostenaufwendigeren Behandlungen vornimmt. Ich habe solche jedenfalls weder vor, während oder nach den Behandlungen angekündigt bekommen oder feststellen können. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen Tipp geben könnten, wie ich weiter verfahren könnte und soll.

Zahnbehandlung in Dänemark

ich bin Deutscher, 26 Jahre alt und studiere und wohne in Dänemark. Habe eine gelbe Krankenversicherungskarte. Bin in Deutschland nicht mehr krankenversichert. Welche Möglichkeiten gibt es für eine Zahnversicherung ? Besteht die Möglichkeit auch in Deutschland nur eine private Versicherung abzuschließen die nur Zahnbehandlung übernimmt ?