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Gast

Muss ich eine Zahnbehandlung bezahlen, die bei mir vermutlich durchgeführt wurde, die ich aber überhaupt nicht wollte, jedenfalls nicht in diesem Ausmaß.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Zahnbehandlungen hinter mir und habe mir hierzu vorher Kostenvoranschläge für die Beihilfe und der Privatversicherung ausstellen lassen. Diese habe ich eingereicht und um Genehmigung gebeten. Die Zusagen und voraussichtliche Kostenerstattungen habe ich dann an den Zahnarzt weitergereicht und darum gebeten, die Behandlungen diesen anzugleichen.

Ich wollte keine Zuzahlungen leisten und keine Sonderbehandlungen, sondern ausreichend funktionierende Zähne und bin nach wie vor der Meinung, dass die Kostenzusagen dies hätten abdecken können.

Noch vor Behandlungsbeginn hatte ich von der Beihilfe das Merkblatt „Informationen über die Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen“ erhalten, das ich der Zahnarztpraxis sofort mit der Bitte weiterreichte, dass die Behandlungen und damit die Berechnungen diesen entsprechen mögen, denn ich hatte die darin enthaltenen Hinweise leider nicht im vollen Umfang verstanden.

Ausdrücklich hatte ich noch um Überprüfung v o r Behandlungsbeginn gebeten, denn ich hatte bei bisherigen Zahnbehandlungen nie etwas zuzahlen müssen und wollte es auch diesmal nicht.

Die Rechnungsbeträge weichen aber deutlich von den Zusagen von Beihilfe- und Versicherungszusagen ab, was ich aber unbedingt vermeiden wollte und dies auch unmissverständlich und mehrfach, sowohl mündlich als auch schriftlich, zum Ausdruck brachte.

Bei einer Behandlung ist der Rechnungsbetrag 11.293 86 €
und die Kostenzusage von Beihilfe u. Versicherung 10.044,72 €
Differenz 1.249.14 €

Bei der zweiten Behandlung ist der Rechnungsbetrag 3.352,03 €
und die Kostenzusage von Beihilfe u. Versicherung 2.938,57 €
Differenz 413,46 €

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedenfalls, dass Zahnbehandlungen so durchgeführt werden sollten, wie es der Patient wünscht, selbst wenn bessere Ausführungen möglich wären.

Leider dürften die meisten Patienten überhaupt nicht in der Lage sein, evtl. abweichende Besserbehandlungen zu erkennen und sollten sich deshalb darauf verlassen können, dass der behandelnde Zahnarzt keine zusätzlichen und kostenaufwendigeren Behandlungen vornimmt.

Ich habe solche jedenfalls weder vor, während oder nach den Behandlungen angekündigt bekommen oder feststellen können.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen Tipp geben könnten, wie ich weiter verfahren könnte und soll.
Frage Nummer 3000154837

Antworten (1)
ingSND
Wie Du weiter vorgehen sollst???

Du reichst die Rechnungen bei den Kostenträgern ein und bekommst sie erstattet.

Die Vorstellung, bei irgendeinem Arzt entspräche der Kostenvoranschlag (auch wenn scheinbar Centbeträge aufgeführt sind) der Endrechnung, ist naiv.
Die Annahme, die Beihilfestelle würde genau den zugesagten Betrag erstatten, noch naiver.

Bei Zahnersatz ist in aller Regel eine prozentuale Zuzahlung zu leisten, ansonsten werden die anfallenden Kosten übernommen.
Wenn der Zahnarzt einen Kostenvoranschlag über 8765,43 € macht, dann bekommst Du eine Zusage der Kostenträger über 8765,43 €.
Wenn die Rechnung dann tatsächlich 9876,54 € beträgt, dann werden Dir auch 9876,54 € erstattet, obwohl vorher weniger zugesagt wurde.

WENN der Kostenträger einzelne Punkte doch nicht erstattet (das wirst Du aber erst feststellen, nachdem Du die Rechnungen abgerechnet hast), DANN würde ich die Rechnung entsprechend kürzen. Da hattest Du VORHER darauf hingewiesen, dass Du das vorhast.

Du rechnest jetzt also schnellstmöglich ab, am Besten innerhalb der Zahlungsfrist des Zahnarztes. Ggf lässt Du die verstreichen und wartest auf die erste Mahnung.
Dann weißt Du, ob einzelne Punkte nicht abgerechnet werden können.
Funktioniert das nicht, zahlst Du die Rechnung vorläufig bis zur Höhe der Zusage, behälst den Rest zur Prüfung ein. Einen oder zwei Briefe des Zahnarztes hältst Du schon aus.