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Gast

trotz mündlicher ermahnung 2 Jahre,3 Monate keine Beitragsrechnung bekommen, jetzt soll ich alles nachzahlen

In zweieinvertel Jahren hab ich nicht eine Zahlungsaufforderung bekommen, anfangs hab ich ständig nachgefragt: "Wann krieg ich bescheid?" Gesagt wurde "es ist in Bearbeitung, zuletzt hieß es dein Name ist bearbeitet müsste in den nächsten Tagen bei dir eingehen.!" Ist das rechtens, dass ich jetzt alles nachzahlen muss????
Frage Nummer 84062

Antworten (1)
der_tag
Eine Zahlungsverpflichtung verjährt nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres in dem die Leistung erbracht wurde. (§ 195 BGB) Also, ja.