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Gast

überführung

Hallo ich will ein auto vonDeutschland nach rumänien brinegen mit dem 5 tage kennzeichen das auto hat keinen TÜV mehr wie ist es durch Österreich und Ungarn
kann da mir einer eitwas zu r at gehn
Frage Nummer 44441

Antworten (2)
bh_roth
Generell ist es nicht gestattet , mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug auszuführen. Es wird zwar gemacht, man kann das auf den "Transitstrecken" beobachten, aber deshalb ist es trotzdem nicht erlaubt. Korrekt ist ein Ausfuhrkennzeichen.
Darüber hinaus muss das Fahrzeug über eine TÜV-Überprüfung haben, die noch gültig ist. Denke mal daran, dass du mit einem nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeug 2000 km zurücklegen willst über 3 Länder! Spätestens in Österreich legen sie dir das Fahrzeug endgültig kostenpflichtig still, und du musst auch noch die Verschrottung und die Steuer für endgültiges Ausführen bezahlen.
GuteFrage
5 Euro in die Kaffeekasse einer Werkstatt - und schon haste ne Plakette...