['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Überlassung/Erbrecht | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Überlassung/Erbrecht

Hallo,

folgender Sachverhalt. Meine Mutter und meine jüngere Schwester haben hinter meinen Rücken einen Überlassungsvertrag beim Notar anfertigen lassen. Hier ist das Nießbrauchrecht für meine Mutter zzgl. einem Rückforderungsrecht angegeben. Der Wert der Immobilie beträgt 180.000 €.
Leider oder zum Glück hab ich mich mit so einem Thema noch nie auseinandersetzen müssen. Der letzte Absatz XII. Erbrechtliche Bestimmungen lautet wie folgt:

Nach Angabe der Beiteiligten ist ein Pflichtteilsverzicht der Übernehmerin(meine Schwester) nicht gewünscht. AUch kann ein Pflichtteilsverzicht der weiteren Tochter (meiner Person) derzeit nicht erreicht werden. Die Zuwendung ist ausdrücklich nicht ausgleichungspflichtig. Eine Anrechnung auf den Pflichtteil wird ausdrücklich nicht angeordnet. Auf das gesetzl. Erb- u. Pflichtteilsrecht wurde vom Notar hingewiesen.

Was hat der Passus zu bedeuten?
-Muss ich innerhalb einer Frist tätig werden?
-Ist ein Pflichtteil an mich unumgänglich?
-Meine Mutter ist gerade mal 50 Jahre. Verjährt mein Anspruch auf den Pflichtteil mit dieser frühzeitigen Überlassung?
-Benötigt man meine Zustimmung zum Verzicht des Pflichtteils?

Ich freue mich auf eine Antwort.

Besten Dank für Ihre Mühe.


Frage Nummer 3000108504

Antworten (3)
StechusKaktus
Deine Mutter verschenkt ihre Immobilie an deine Schwester und behält für sich ein Niessbrauchsrecht.
in erster Linie ist das ein beliebtes Modell, um die ErbschaftSt. zu umgehen und insoweit ok.

Falls du nichts anderes erhalten hast, hast du womöglich Grund dich benachteiligt zu fühlen (wobei wir natürlich nicht wissen, ob du deine Mutter in der Vergangenheit so geärgert hast, dass es ihr ein besonderes Anliegen ist, dich von ihrem Erbe auszuschliessen).
Nach 10 Jahren ist die Schenkung gültig und kann nicht mehr angefochten werden. Dann hast du Pech gehabt und kannst später keinen Erbpflichtteil mehr einklagen.

Meine Empfehlung: Lass dir von den Beteiligten erklären, was mit dem Vorgehen bezweckt wird. Und warum es so bezweckt wird.

Blöd wird es nur, wenn deine Schwester dir später etwas von den Erlösen der Immobilie schenken soll, denn die Freibeträge sind unter Geschwistern viel geringer. Und wir wissen ja nicht, welches Vermögen über die Immobilie hinaus da ist.

Nach meinem Gefühl kannst du rechtlich gar nichts machen und auch keine Fristen verpassen.
elfigy
Dein Gefühl trügt Stechus.
Aber gut, dass du deinen Hinweis so benannt hast.

Denn Pflichtteilsergänzungsansprüche Dritter unter Nießbrauch verjähren nicht – der Beschenkte muss mit Forderungen rechnen.
Der Vorteil des Niessbrauchs ist außerdem, dass Sozialbehörden keinen Verkauf der Immobilie verlangen können, sie können nur den Ertrag beanspruchen, die Immobilie bleibt den Erben erhalten.
Für einen Pflichtteilsverzicht ist die Zustimmung des Berechtigten zwingend.
Wie oben erwähnt, verjährt bei Nießbrauch des Schenkers der Pflichtteil nicht.
Wäre ich die Fragestellerin, würde ich mich sicherheitshalber noch zwecks Beratung an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.
Ich kann auch nur zusammentragen, was ich im Internet recherchiert habe.
wokk
Penner(in)!
Da steht "der Wert der Immobilie"!
Was glaubst du, was das heisst?
Dein Spam wurde gemeldet!