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Gast

Umnutzung beantragen für ein Wohnhaus?

Das Wohnhaus mit 4000 qm Umschwung, Hundehaus usw. eignet sich bestens für eine Hundepension die ich auch betreibe. Gewerbeanmeldung vorhanden und Veterinäramt ebenfalls vor Ort gewesen. Heute erhielt ich ein Tel vom Bauamt wegen einem Umnutzungsbescheid. Leider wusste ich das nicht das es eine Umnutzungsbewilligung braucht.
Kann mir jemand sagen wie ich da Vorgehen muss! Besten Dank....[url=http:/www.stern.de/][/url]
Frage Nummer 95650

Antworten (5)
elfigy
Wie du vorgehen mußt, kann dir das Bauamt am besten beantworten. Lass dir dort einen Termin geben, sei nett und dann sieh zu, daß du eure örtlichen Vorschriften befolgst. Es ist nunmal so geregelt, daß die Nutzung von Gebäuden entsprechend ihrer Lage von den Bauämtern bestimmt wird. Das macht auch Sinn. Sonst könnte jeder z.B. im Nachbarhaus von unserem GröGaZ, eine Suppenküche oder eine Wärmestube einrichten. Da würden bald laute Rufe nach dem Stöckchen vermehmlich.
elfigy
Der größte Grantler aller Zeiten :-)
elfigy
Jetzt bist du aber ungroßzügig. Wegen dem kleinen r da. Hier fiel es dir auch nicht auf.
Außerdem war das Beispiel gut gewählt um dir aufzuzeigen, daß diese Nutzungsbestimmungen keine Knüppelchen sind und mit Abzocke hat es auch nix zu tun.
elfigy
Lieber Amos, der Staat sind wir.
In diesem Falle hier ist es aber die Kommune und das sind arme Schlucker, die müssen sich ein Stück weit über Gebühren finanzieren. Dagegen ist grundsätzlich nix einzuwenden.
Und es ist tatsächlich auch kein Knüppelchen. Normalerweise erkundigt man sich vorher, ob man ein Gewerbe in einem Wohnhaus betreiben darf und stellt dann bei Bedarf einen Nutzungsänderungsantrag. Eigentlich müßte das jeder wissen. Stell dir mal vor was los wäre, wenn plötzlich jeder in jeder Siedlung, oder jedem Haus jede Art von Gewerbe betreiben könnte. Es gibt sicher sinnlosere Vorschriften.
Musca
Es gibt nun mal einen Unterschied zwischen Wohnhaus plus 4000m2 Park, in reinem Wohngebiet, vorzugsweise von wohlhabenden, ruhesuchenden Rentnern bewohnt, und z.B. einem freistehenden Wohnhaus mit Hundepension. Es ist die Pflicht und Aufgabe der Baubehörde, unabhängig von Veterinäramt, die Verträglichkeit der neuen Nutzung festzustellen. Wo ist das Problem ??